Die Entfernung personenbezogener Daten aus Insiderlisten verarbeitet Verzeichnisse, die nach Art. 18 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) zu führen sind. MAR schreibt vor, dass Emittenten und in ihrem Auftrag Handelnde eine vollständige Liste der Personen mit Zugang zu Insiderinformationen pflegen. anonym.plus bereinigt Auszüge dieser Liste lokal, sodass eine getilgte Fassung für interne Auswertungen oder Auditzwecke entsteht, während das Original gemäß Art. 18 unverändert bei der verantwortlichen Stelle verbleibt.
Wann es greift
Eine Insiderliste enthält Namen, Geburtsdaten, private Anschriften und nationale Kennnummern. Für eine Konzernauswertung soll eine bereinigte Fassung erstellt werden, ohne das gesetzliche Original zu verändern.
Wie anonym.plus es löst
- Erstellen Sie eine Arbeitskopie der Liste auf Ihrem Gerät (das Original bleibt im MAR-Archiv).
- Öffnen Sie die Kopie in anonym.plus.
- Das Werkzeug erkennt Namen, Geburtsdaten, DE_TAX_ID und Anschriften.
- Erhalten Sie Funktion und Zugriffszeitpunkt — relevante Metadaten der Liste.
- Wenden Sie Ersetzen oder Schwärzen auf die Identifikatoren an.
- Speichern Sie die bereinigte Fassung lokal; das Original bleibt unverändert.
Was Sie bereitstellen
- Eine Arbeitskopie der Insiderliste (CSV, XLSX oder PDF).
- Ein Operator: Ersetzen, Schwärzen oder Maskieren.
- Optional: feste Aliase, damit dieselbe Person über Tranchen hinweg wiedererkennbar bleibt.
Erkannte PII und Finanzidentifikatoren
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Person | PERSON | Insider C. Müller → [INSIDER_001] |
| Kennung | DE_TAX_ID | 23 456 789 012 → [STEUERID] |
| Datum | DATE_TIME | Geburtsdatum 12.03.1972 → [GEBURTSDATUM] |
| Kontakt | EMAIL_ADDRESS | insider@emittent.de → [EMAIL] |
| Kontakt | PHONE_NUMBER | +49 30 1234567 → [TELEFON] |
| Standort | LOCATION | Privatanschrift → [ADRESSE] |
Erreichte Konformität
- Bezugnahme auf MAR (Verordnung (EU) 596/2014) Art. 18 Insiderverzeichnis.
- Lässt das gesetzliche Original beim Emittenten unangetastet.
- Lokaler Lauf hält die Liste außerhalb jeder externen Plattform.
- AES-256-GCM sichert die bereinigte Fassung.
- Eignet sich für Aufsichtsfunktionen, die nur eine reduzierte Sicht benötigen.
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Grenzen & Hinweise
Art. 18 MAR verpflichtet zur lückenlosen Aufbewahrung der vollständigen Liste. Die bereinigte Fassung ist ausschließlich für interne Auswertungen oder Audits bestimmt; das aufsichtsrechtlich vorzulegende Original verbleibt unverändert bei der verantwortlichen Stelle.
Häufig gestellte Fragen
Darf die gesetzliche Insiderliste verändert werden?
Nein. Das gemäß Art. 18 MAR geführte Original bleibt unverändert. anonym.plus bereinigt ausschließlich eine Arbeitskopie für interne Zwecke.
Welches Format wird unterstützt?
CSV, XLSX und PDF werden direkt gelesen. Auch eingescannte Listen werden per lokaler OCR ausgewertet.
Sind die bereinigten Aliase konsistent?
Ja. Mit der Korrespondenztabelle erhält dieselbe Person über mehrere Tranchen hinweg dasselbe Alias.