Die Schwärzung von Marktmanipulations-Meldungen verarbeitet eine Arbeitskopie einer Verdachtsmeldung (STOR — Suspicious Transaction and Order Report), die nach MAR (Verordnung (EU) 596/2014) an die BaFin zu erstatten ist. MAR Art. 16 verpflichtet Marktteilnehmer zur Meldung. anonym.plus bereinigt eine Kopie lokal, sodass interne Auswertungen oder Schulungen möglich sind, während das Original unverändert der Aufsicht zur Verfügung steht.
Wann es greift
Eine STOR-Meldung benennt verdächtige Personen, Konten und einen Handelsplatz. Für eine interne Auswertung wird eine bereinigte Fassung erstellt.
Wie anonym.plus es löst
- Erstellen Sie eine Arbeitskopie der STOR-Meldung.
- Öffnen Sie die Kopie in anonym.plus.
- Das Werkzeug erkennt Personen, Kontoangaben und Handelsbezugnahmen.
- Erhalten Sie Verdachtsbegründung, Handelsplatz und Zeitfenster.
- Wenden Sie Schwärzen oder Ersetzen auf bestätigte Felder an.
- Speichern Sie die bereinigte Fassung lokal.
Was Sie bereitstellen
- Eine Arbeitskopie der STOR-Meldung (PDF, DOCX, XLSX).
- Ein Operator: Schwärzen, Ersetzen oder Maskieren.
- Optional: feste Aliase, damit Verdachtspersonen über mehrere Meldungen wiedererkennbar bleiben.
Erkannte PII und Finanzidentifikatoren
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Person | PERSON | Verdachtsperson J. Krause → [PERSON_001] |
| Konto | ACCOUNT_NUMBER | Depotnummer 4455667 → [DEPOT] |
| Kennung | ISIN | DE000BAY0017 → [ISIN] |
| Standort | LOCATION | Handelsplatz XETR → [HANDELSPLATZ] |
| Datum | DATE_TIME | Zeitfenster 10:14–10:32 → [ZEITFENSTER] |
| Betrag | MONEY | Volumen 480.000 € → [VOLUMEN] |
Erreichte Konformität
- Bezugnahme auf MAR (Verordnung (EU) 596/2014) Art. 16 STOR.
- Lässt das aufsichtsrechtliche Original unverändert.
- Erhält Verdachtsbegründung und Handelsbezugnahmen.
- AES-256-GCM sichert die bereinigte Fassung.
- Eignet sich für Schulungs- und Auswertungszwecke ohne Personenbezug.
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Grenzen & Hinweise
MAR Art. 16 verlangt die vollständige Meldung an die BaFin. Die bereinigte Fassung ist ausschließlich für interne Auswertungen oder Schulungen bestimmt; das Original verbleibt unverändert bei der meldenden Stelle und der Aufsicht.
Häufig gestellte Fragen
Darf die STOR-Meldung an die BaFin bereinigt werden?
Nein. Die Meldung an die Aufsicht muss vollständig sein. Bereinigt wird nur eine Arbeitskopie für interne Auswertungen.
Bleibt die Verdachtsbegründung lesbar?
Ja. Die sachliche Begründung, Handelsplatz und Zeitfenster bleiben erhalten; nur Identifikatoren werden entfernt.
Werden Depotnummern erkannt?
Ja. Numerische Kontoangaben werden als ACCOUNT_NUMBER markiert und einzeln zur Bestätigung vorgelegt.