KIS-Zugriffsprotokoll anonymisieren mit anonym.plus

Wer-hat-was-gesehen-Details aus Zugangsprotokollen entfernen, bevor sie geteilt werden.

Die Anonymisierung des KIS-Zugriffsprotokolls entfernt identifizierende Details aus einem Auditprotokoll des Krankenhausinformationssystems: Kennungen, IP-Adressen und Zeitstempel. SGB V §291a (ePA) regelt diese Unterlagen. anonym.plus arbeitet auf Ihrem Gerät und lässt das Zugriffsmuster erhalten.

Wann es greift

Ein Auditprotokoll zeigt, welche Pflegeperson wann auf welche Akte zugegriffen hat. Um diese Muster zu analysieren oder ein Modell zu trainieren, müssen Kennungen, IP-Adressen und Patientenverknüpfungen entfernt werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Richten Sie anonym.plus auf das Protokoll, das auf Ihrem Server gespeichert ist.
  2. Die Anwendung analysiert Kennungs-, IP-, Host- und Zeitstempelfelder.
  3. Stabile Kürzel halten Aktionen derselben Pflegeperson verknüpft.
  4. Prüfen Sie die Zusammenfassung und passen Sie Feldregeln an.
  5. Ersetzen Sie jeden Identifikator und verschieben Sie Uhrzeiten, um die Reihenfolge zu erhalten.
  6. Speichern Sie den bereinigten Export. Quelleinträge bleiben lokal.

Was Sie bereitstellen

Erkannte Entitätstypen in Gesundheitsdaten

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
KennungORGANIZATIONBenutzer jmartin → [USER_n]
NetzwerkIP_ADDRESS10.14.2.9 → [IP_n]
DatumDATE_TIMEZugriff 08:42 → [UHRZEIT] verschoben
PatientPERSONgeöffnete Akte: A. Roth → [PATIENT_1]
FallnummerMEDICAL_RECORD_NUMBERgeöffnete Fallnr. → [FALLNR_n]
OrtLOCATIONHost WS-RAD-04 → [HOST]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Ein Zugriffseintrag kann durch das Muster allein re-identifizieren: Eine Pflegeperson, die zu ungewöhnlicher Uhrzeit in einer einzigen Abteilung aktiv war, kann nach der Kennungstilgung hervortreten. Verschieben Sie Uhrzeiten und beurteilen Sie, ob das Muster selbst vergröbert werden muss, bevor es geteilt wird.

Häufig gestellte Fragen

Was enthält ein KIS-Zugriffseintrag?

Jeder Eintrag zeigt Kennung, IP oder Host, Zeitstempel und geöffnete Akte. All das identifiziert eine Pflegeperson oder einen Patienten und wird für sicheres Teilen entfernt.

Warum ist SGB V §291a hier relevant?

Der ePA-Rahmen regelt, wer auf eine Patientenakte zugreifen darf. Zugriffsprotokolle lokal zu halten und vor der Weiterverwendung zu anonymisieren unterstützt diese Kontrollen.

Können Aktionen einer Pflegeperson verknüpft bleiben?

Ja. Eine stabile Tabelle gibt demselben Benutzer dasselbe Pseudonym, sodass die Aktionssequenz erhalten bleibt.