Betäubungsmittel-Protokoll schwärzen mit anonym.plus

Identifikatoren im BtM-Buch schwärzen — Substanz und Menge bleiben erhalten.

Das Schwärzen eines Betäubungsmittel-Protokolls entfernt Patienten- und Verschreiberidentifikatoren aus dem amtlichen Kontrollregister. Das Verfahren entspricht BtMG, BtMVV und DSGVO Art. 9. anonym.plus arbeitet lokal und bewahrt Substanz, Menge und Abgabedatum.

Wann es greift

Das BtM-Buch zeichnet jede Abgabe mit Patientenname, Verschreiberangaben und BtM-Anforderungsscheinnummer auf. Für interne Revisionen oder Schulungen werden diese Identifikatoren entfernt, die Kontrolldaten der Substanz bleiben jedoch erhalten.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie das Protokoll in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die Anwendung erkennt Patienten- und Zeugenname sowie Personalidentifikatoren in jedem Eintrag.
  3. Datumsangaben und Ausweisnummern werden in jeder Zeile markiert.
  4. Bestätigen Sie die Markierungen; Substanz und Menge verbleiben als Nicht-Identifikatoren.
  5. Schwärzen Sie Elemente für die Revision oder ersetzen Sie sie für die Analyse.
  6. Speichern Sie die bereinigte Datei; die Quelldatei verbleibt auf Ihrem Gerät.

Was Sie bereitstellen

Erkannte Entitätstypen in Gesundheitsdaten

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamenPERSONMichael Hartmann → [PATIENT]
NamenPERSONDr. König → [VERSCHREIBER]
Anforderungsschein-Nr.MEDICAL_RECORD_NUMBERBtM-AS 00512 → [BTM_ID]
DatumsangabenDATE_TIMEabgegeben 20.03.2026 → [DATUM]
KrankenversicherungsnummerDE_INSURANCE_NUMBERA123456789 → [KVNR]
TelefonPHONE_NUMBER+49 30 555 88 70 → [TELEFON]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Das BtM-Protokoll ist ein gesetzliches Dokument mit spezifischen Aufbewahrungsfristen. Die anonymisierte Kopie ist für Schulungen und interne Revisionen geeignet; das Original muss gemäß BtMG vollständig aufbewahrt werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann das Originalprotokoll nach der Anonymisierung vernichtet werden?

Nein. Das BtMG verlangt die Aufbewahrung des Originalprotokolls. Die anonymisierte Version dient nur der Sekundärnutzung wie Schulung oder interner Analyse.

Ist die kontrollierte Substanz ein personenbezogenes Datum?

Nein. Der Arzneimittelname und die Menge sind Kontrolldaten der Substanz, keine Patientenidentifikatoren, und verbleiben im Protokoll.

Erkennt die Anwendung Namen in eingescannten Protokollen?

Ja. Die lokale OCR verarbeitet eingescannte Papierbücher und extrahiert den Text zur Analyse.