mHealth-Forschungsdatensatz anonymisieren mit anonym.plus

Forschungsdatensätze mobiler Gesundheits-Apps vollständig anonymisieren – Art. 89 & GDNG (2024) erfüllen.

Forschungsdatensätze aus mobilen Gesundheits-Apps kombinieren Nutzungsdaten, Selbstberichte und Sensor-Messwerte aus klinischen Studien. Diese Daten unterliegen Art. 89 für Forschungszwecke und dem GDNG (2024), das die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland regelt. anonym.plus anonymisiert alle Teilnehmerdaten lokal, damit die Studiendateien die Anforderungen für die Forschungsfreigabe erfüllen.

Wann es greift

Eine Forschungsgruppe möchte App-Studiendaten aus einer DiGA-Studie für eine Metaanalyse freigeben. Der Datensatz enthält Nutzer-IDs, E-Mail-Adressen und Geräteseriennummern, die vollständig anonymisiert werden müssen.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie den Studiendatensatz in anonym.plus auf Ihrem Forschungsserver.
  2. Die Anwendung erkennt alle direkten und indirekten Teilnehmeridentifikatoren.
  3. Sensor-Messwerte, App-Nutzungs-Scores und klinische Endpunkte bleiben erhalten.
  4. Tilgen Sie alle Identifikatoren; deaktivieren Sie die Rückverknüpfung.
  5. Speichern Sie den anonymisierten Datensatz und prüfen Sie das Reidentifikationsrisiko.

Was Sie bereitstellen

Erkannte Entitätstypen in Gesundheitsdaten

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NutzerPERSONteilnehmer_id_001 → [TEILNEHMER_1]
KontaktEMAIL_ADDRESSstudie@uni-beispiel.de → [EMAIL]
GerätDEVICE_IDapp_geraete_id_xyz → [GERAET]
VersicherungDE_INSURANCE_NUMBERKVNR N324354657 → [KVNR]
DatumsangabenDATE_TIMEeinschluss_datum 2024-01-15 → [DATUM]
GesundheitMEDICAL_CONDITION«Primäre Diagnose F32.1» → [DIAGNOSE]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Longitudinale mHealth-Datensätze mit vielen Zeitpunkten können trotz Anonymisierung durch Verhaltensprofile re-identifizierbar sein. Wenden Sie zusätzlich Differential Privacy oder k-Anonymität an, bevor Sie Datensätze publizieren.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt das GDNG (2024) für mHealth-Forschung?

Das GDNG schafft Rechtsgrundlagen für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung und definiert Anforderungen an Anonymisierung und Datenzugang. Es ergänzt DSGVO Art. 89.

Brauche ich für jede Forschungsnutzung eine neue Ethikkommission?

Das hängt vom Umfang der Sekundärnutzung ab. Das GDNG (2024) erleichtert bestimmte Forschungszugänge, ersetzt aber nicht die Ethikprüfung für klinische Studien.

Können FHIR-Ressourcen direkt anonymisiert werden?

Ja. anonym.plus liest FHIR-konforme JSON-Exporte und de-identifiziert die relevanten Datenfelder.