Die Inklusionsvereinbarung nach SGB IX §163 regelt Maßnahmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und enthält strukturelle Angaben (Quote, Arbeitsplatzanpassungen, Schulungen) sowie teilweise konkrete Fälle. Für die Verteilung an Führungskräfte und Fachbereiche reicht die strukturelle Fassung; namentliche Fallbeschreibungen werden lokal bereinigt. anonym.plus tilgt diese Felder auf dem Gerät, ohne den Maßnahmenkatalog zu verändern.
Wann es greift
Der Inklusionsbeauftragte erstellt eine an Führungskräfte adressierte Kurzfassung der Inklusionsvereinbarung. Strukturelle Maßnahmen und die Gesamtquote sollen sichtbar bleiben; namentliche Fallstudien werden anonym wiedergegeben.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Inklusionsvereinbarung (DOCX, PDF) in anonym.plus.
- Die Erkennung markiert Beschäftigtennamen, Ausweisnummern und konkrete Fallbeschreibungen.
- Strukturelle Felder (Quote, Maßnahmen, Budget) bleiben unverändert.
- Ersetzen Sie namentliche Fälle durch generische Fallnummern wie [FALL_2026_03].
- Bewahren Sie den Maßnahmencharakter (Art der Anpassung, Schulung) im Klartext.
- Speichern Sie die Kurzfassung für die Verteilung an Führungskräfte.
Was Sie bereitstellen
- Die Inklusionsvereinbarung (DOCX, PDF).
- Eine Fallnummer-Konvention für die Verteilung.
- Optional: eine Mapping-Tabelle, getrennt aufbewahrt.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Beschäftigter | PERSON | Michael Vogel → [FALL_2026_03] |
| Ausweisnummer | DE_TAX_ID | SBA-2014-00128 → [SBA] |
| Grad der Behinderung | MEDICAL_CONDITION | GdB 60 → [GDB_STUFE] |
| Arbeitsplatz | LOCATION | Werk Hannover, Linie 3 → [ARBEITSPLATZ] |
| Anpassung | MEDICAL_TREATMENT | höhenverstellbarer Schreibtisch, Lupenkamera → [ANPASSUNG] |
| Datum | DATE_TIME | Vereinbart am 18.02.2026 → [DATUM] |
Erreichte Konformität
- SGB IX §163 regelt die Inklusionsvereinbarung als Instrument der Teilhabe.
- DSGVO Art. 9 betrifft Gesundheitsdaten; die strukturelle Fassung minimiert die Verarbeitung.
- AGG §1 verbietet Benachteiligung wegen Behinderung — die Kurzfassung wahrt die Beschäftigtenrechte.
- Vollständig lokale Verarbeitung mit AES-256-GCM-Verschlüsselung der Mapping-Tabelle.
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Grenzen & Hinweise
Bei kleinen Standorten kann die Kombination aus Arbeitsplatzbeschreibung und Art der Anpassung trotz Fallnummer eine Reidentifikation zulassen. Verallgemeinern Sie Arbeitsplatzangaben oder unterdrücken Sie Details auf Standortebene.
Häufig gestellte Fragen
Welche Felder dürfen niemals geschwärzt werden?
Der Maßnahmenkatalog (Anpassungstypen, Schulungen, Budget) muss sichtbar bleiben, damit die Vereinbarung ihre Steuerungsfunktion behält.
Wie geht die Inklusionsbeauftragten-Funktion mit Klarnamen um?
Im Vier-Augen-Verfahren zwischen Inklusionsbeauftragtem und Personalleitung sind Klarnamen für die Fallarbeit nötig; die verteilte Kurzfassung verzichtet darauf.
Greift die Berichtspflicht nach SGB IX §163 Abs. 3?
Ja. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist intern zu berichten; die Berichterstattung kann in aggregierter Form erfolgen, sofern die Vergleichbarkeit gewahrt bleibt.