Die Anonymisierung eines Pathologiebefunds besteht darin, patientenbezogene Angaben aus dem Dokument zu entfernen. DSGVO Art. 9 und BDSG-neu regulieren histologische Befunddaten als besondere Kategorie. Die BÄK-Berufsordnung §9 verpflichtet Pathologen zur Schweigepflicht. anonym.plus verarbeitet die Datei auf Ihrem Gerät; Makro- und Mikroskopie-Beschreibungen bleiben unberührt.
Wann es greift
Ein Tumorboard möchte einen histologischen Fall als Lehrbeispiel verwenden. Diagnose und Staging sollen erhalten bleiben, aber Name, Datum und Probennummer müssen vorher unkenntlich gemacht werden.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Datei (PDF, DOCX oder Scan) auf Ihrem Rechner.
- Die lokale OCR liest digitalisierte Seiten und erfasst Drucktext.
- Die Anwendung erkennt Namen, Datumsangaben, Identifikatoren und Kontaktdaten.
- Prüfen Sie jeden Treffer und schützen Sie erkannte Gewebetypen oder Diagnosen.
- Ersetzen Sie jeden Identifikator durch ein Token oder entfernen Sie ihn vollständig.
- Speichern Sie die bereinigte Version — die Quelldatei bleibt auf der Festplatte.
Was Sie bereitstellen
- Die Befunddatei (PDF, DOCX, TXT oder Scan).
- Aktion: Ersetzen, Schwärzen oder Teilmaskierung.
- Optional: Zuordnungstabelle zum Gruppieren von Fällen.
Erkannte Entitätstypen in Gesundheitsdaten
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Patient | PERSON | Maria Bauer → [PATIENT_1] |
| Entnahmedatum | DATE_TIME | Probe entnommen 03.11.2025 → [DATUM] |
| Fallnummer | MEDICAL_RECORD_NUMBER | Fallnr. 220784 → [FALLNR] |
| Diagnose (Beispiel) | MEDICAL_CONDITION | Adenokarzinom → [DIAGNOSE] |
| Labor | ORGANIZATION | Pathologie, Universitätsklinikum München → [EINRICHTUNG] |
| EMAIL_ADDRESS | m.bauer@ukm.de → [EMAIL] |
Erreichte Konformität
- Anonymisierung nach DSGVO Art. 9 & BDSG-neu; histologische Befunde gelten als besondere Kategorie personenbezogener Gesundheitsdaten.
- Wirklich anonyme Dokumente fallen nach DSGVO Erwägungsgrund 26 aus dem Regelungsbereich heraus.
- BÄK-Berufsordnung §9 schützt ärztliche Schweigepflicht auch im Pathologiebefund.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM gesichert.
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Grenzen & Hinweise
Die Anwendung entfernt die aufgelisteten Identifikatortypen. Sie bewertet nicht, ob eine sehr seltene Diagnose eine Person in einer kleinen Einrichtung singularisieren könnte. Diese Einschätzung obliegt Ihnen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Expertenbewertung des Re-Identifizierungsrisikos.
Häufig gestellte Fragen
Sind Probennummern und Auftragsnummern Identifikatoren?
Ja. Sie sind eindeutige Codes, die auf einen einzelnen Fall zurückverfolgt werden können. Die Anwendung erkennt sie, sodass Sie jeden einzeln austauschen oder löschen können.
Bleibt die mikroskopische Beschreibung unberührt?
Ja. Klinischer Text wird nicht verändert. Nur patientenbezogene Angaben ändern sich, sodass Zellbefunde und Grading so lesbar bleiben wie vom Pathologen verfasst.
Können zwei Fälle dasselbe stabile Token erhalten?
Ja, mit einer Zuordnungstabelle. Derselbe Patient erhält in allen Dateien dasselbe Label, sodass Fälle gruppiert werden können, ohne den echten Namen preiszugeben.