Der Bericht zur Wirksamkeit der Gleichbehandlungsmaßnahmen (AGG §21) und zur Entgeltgleichheit (EntgTranspG §13 und §17) wird intern und teilweise öffentlich berichtet. Vor der Veröffentlichung sind alle Felder zu tilgen, die Rückschlüsse auf einzelne Beschwerdeführer oder Lohngruppenmitglieder erlauben. anonym.plus bereinigt die Tabellen lokal auf dem Gerät, sodass Aggregate (Anzahl der Beschwerden, durchschnittlicher Entgeltunterschied) für die externe Veröffentlichung nutzbar bleiben.
Wann es greift
Die Compliance-Funktion bereitet den jährlichen Lagebericht zur Gleichbehandlung vor. Der Bericht enthält Statistiken zu Beschwerden, Verfahren und Entgeltauswertungen, die für die Öffentlichkeit aggregiert werden müssen.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie den Berichtsentwurf (DOCX, XLSX) in anonym.plus.
- Die Erkennung markiert Namen, Personalnummern und einzelne Vorgangs-IDs.
- Aggregierte Werte (Anzahl, Prozentsätze, Mittelwerte) bleiben unverändert.
- Tilgen Sie identifizierende Felder einheitlich (keine Mapping-Tabelle).
- Prüfen Sie Tabellen mit kleinen Zellbesetzungen (k<5) gesondert.
- Speichern Sie den anonymisierten Bericht für die Veröffentlichung.
Was Sie bereitstellen
- Der Berichtsentwurf (DOCX, XLSX, PDF).
- Eine k-Anonymitäts-Schwelle (typischerweise k>=5).
- Optional: ein Regelwerk zur Bündelung kleiner Gruppen.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Beschwerdeführer | PERSON | Anna Köhler → [TILGT] |
| Vorgangs-ID | DE_TAX_ID | AGG-2026-0007 → [VORGANG] |
| Lohngruppe | OCCUPATION | ERA-Stufe 12 Senior → [LOHNGRUPPE] |
| Standort | LOCATION | Werk Augsburg → [STANDORT] |
| Datum | DATE_TIME | Eingang 03.04.2026 → [DATUM] |
| Sachbearbeiter | PERSON | AGG-Beauftragter Herr Roth → [SACHBEARBEITER] |
Erreichte Konformität
- Gleichbehandlungsgesetz §21 verpflichtet zur Berichterstattung über Diskriminierungsbeschwerden.
- EntgTranspG §13 regelt das individuelle Auskunftsverlangen; §17 verlangt den Lagebericht.
- DSGVO Art. 5(1)(c) verlangt Datenminimierung in jeder Veröffentlichung.
- Vollständig lokale Berichtsproduktion mit AES-256-GCM-Verschlüsselung.
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Grenzen & Hinweise
Bei kleinen Vergleichsgruppen (weniger als sechs Beschäftigte je Lohnstufe) lassen Mittelwerte Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu. Bündeln Sie diese Gruppen zu breiteren Bändern oder unterdrücken Sie die Veröffentlichung auf Detailebene.
Häufig gestellte Fragen
Welche k-Anonymitäts-Schwelle empfiehlt sich für Lohnauswertungen?
Eine Schwelle von k>=5 gilt als üblich; bei besonders sensiblen Merkmalen (Schwerbehinderung, Schwangerschaft) ist ein höherer Wert ratsam.
Müssen Mittelwerte selbst bereinigt werden?
Mittelwerte sind nicht personenbezogen, wenn sie nicht auf einzelne Personen zurückführbar sind. Bei kleinen Gruppen kann der Mittelwert jedoch eine Reidentifikation erlauben.
Wie verhalten wir uns bei Aufsichtsanfragen?
Eine Aufsichtsbehörde (Antidiskriminierungsstelle) kann detaillierte Daten anfordern; diese werden gesondert und verschlüsselt übermittelt, nicht im veröffentlichten Bericht.