Vergütungsunterlagen enthalten häufig die Bankverbindung jeder beschäftigten Person — IBAN, BIC und kontoführendes Institut. anonym.plus tilgt diese Felder lokal auf Ihrem Gerät, sodass die Unterlage für interne Schulungen oder Prüfungen genutzt werden kann, ohne dass Kontoverbindungen offengelegt werden. Der Zweckbezug nach BDSG §26 bleibt dabei gewahrt.
Wann es greift
Eine Stichprobe von Auszahlungsbelegen soll an einen externen Wirtschaftsprüfer übergeben werden. Vor der Übergabe müssen IBAN, BIC und Kontoführer aus jedem Beleg entfernt werden, damit der Zahlungskanal nicht angreifbar bleibt.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie die Belege (PDF, DOCX oder Scan) in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
- Die Anwendung erkennt IBAN, BIC und Bankbezeichnung je Beleg.
- Behalten Sie Auszahlungsbeträge und Zahlungsreferenz unverändert für die Prüfung bei.
- Bestätigen Sie die Markierungen und wenden Sie die Tilgung an.
- Marker ersetzen jede Kontoverbindung; die Belegstruktur bleibt erhalten.
- Sichern Sie die bereinigten Belege lokal auf Ihrem Rechner.
Was Sie bereitstellen
- Die Belege (PDF, DOCX oder eingescannte Bilddatei).
- Eine Operation: Ersetzen mit Marker oder Verdecken (Schwarzbalken).
- Optional eine Ausnahmeliste für unternehmenseigene Konten.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Kontoverbindung | DE_IBAN | DE89 3704 0044 0532 0130 00 → [IBAN] |
| Bankleitzahl | DE_BIC | COBADEFFXXX → [BIC] |
| Personen | PERSON | Kontoinhaber: Otto Klein → [INHABER] |
| Organisation | ORGANIZATION | Commerzbank Frankfurt → [INSTITUT] |
| Vergütungswert | MONEY | 2.150,00 € → [BETRAG] |
| Zahlungsreferenz | DATE_TIME | Wertstellung 28.02.2026 → [WERTSTELLUNG] |
Erreichte Konformität
- Wahrt den Zweckbezug nach BDSG §26 bei externer Übergabe der Belege.
- Echte Anonymisierung führt nach DSGVO Erwägungsgrund 26 aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus.
- Verarbeitung ausschließlich auf Ihrem Gerät — kein Cloud-Schritt beteiligt.
- Arbeitsdateien bleiben mit AES-256-GCM im Ruhezustand geschützt.
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Grenzen & Hinweise
Tilgung der IBAN allein schützt nicht vor Identifikation, wenn Auszahlungsbetrag und Stellenbezeichnung im Beleg verbleiben. Wenden Sie zusätzlich eine Personen-tilgung an, wenn der Beleg außer Haus geht.
Häufig gestellte Fragen
Reicht die Tilgung der IBAN aus, um einen Beleg anonym zu machen?
Nein. IBAN ist ein direkter Identifikator; in Kombination mit Stellenbezeichnung und Betragshöhe kann eine Person dennoch erkennbar bleiben. Tilgen Sie zusätzlich Namen und individuelle Beträge.
Bleibt der Beleg nach der Tilgung formal gültig?
Das Original im Archiv bleibt unverändert; die bereinigte Kopie dient ausschließlich Prüfungs- und Schulungszwecken und ersetzt kein Original.
Verlässt der Beleg das Gerät während der Verarbeitung?
Nein. Die Anwendung arbeitet offline; jeder Schritt läuft auf Ihrem Rechner.