Die Vorbereitung des Betroffenenzugangs entfernt Daten anderer Parteien aus der Akte, die die betroffene Person einsehen möchte. DSGVO Art. 15 gewährt dieses Auskunftsrecht, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. anonym.plus erstellt die Kopie auf Ihrem Gerät, sodass die Akte vertraulich bleibt.
Wann es greift
Eine beschuldigte oder betroffene Person übt ihr Auskunftsrecht aus. Ihr eigene Daten müssen übermittelt werden, aber die Identität von Zeugen und anderen in der Akte genannten Personen ist zu schützen.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Akte in anonym.plus, lokal.
- Die integrierte OCR verarbeitet auch eingescannte Dokumente.
- Das Tool markiert zu schützende Identitäten: Zeugen und andere genannte Personen.
- Prüfen Sie jeden Treffer und unterscheiden Sie den Antragsteller von anderen Parteien.
- Maskieren Sie die Drittdaten und bewahren Sie die Daten des Antragstellers.
- Speichern Sie die für den Antragsteller bestimmte Kopie; das Original verbleibt auf dem Gerät.
Was Sie bereitstellen
- Die Akte als PDF, DOCX oder eingescanntes Bild.
- Eine Aktion: Schwärzung oder Maskierung der zu schützenden Daten.
- Optional: Liste der als externe Partei zu behandelnden Personen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Dritte | PERSON | Laura Bruns (Zeugin) → [DRITTE_PERSON_1] |
| Datumsangaben | DATE_TIME | Aussage vom 07.03.2026 → [DATUM] |
| Organisation | ORGANIZATION | Rechtsabteilung → [ABTEILUNG] |
| EMAIL_ADDRESS | l.bruns@beispiel.de → [EMAIL] | |
| Personalausweis | DE_PERSONALAUSWEIS | L01X00T172 → [AUSWEIS] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 40 000 000 00 → [TEL] |
Erreichte Konformität
- Bedient das Auskunftsrecht nach DSGVO Art. 15 gegenüber der betroffenen Person.
- Schützt die Rechte Dritter durch Maskierung ihrer Daten in der herausgegebenen Kopie.
- Vollständig lokal — keine Aktendaten werden in die Cloud übertragen.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM im Ruhezustand geschützt.
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Grenzen & Hinweise
Die Abgrenzung der Daten des Antragstellers von Drittdaten obliegt Ihrer Bewertung. Das Tool maskiert, was Sie als Drittdaten bezeichnen; es zieht diese Grenze nicht selbst.
Häufig gestellte Fragen
Umfasst das Auskunftsrecht die gesamte Ermittlungsakte?
DSGVO Art. 15 gewährt Auskunft über die eigenen Daten der betroffenen Person, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Daher sind Zeugenidentitäten und andere genannte Personen zu maskieren.
Wird die Akte online für die Vorbereitung des Zugangs verarbeitet?
Nein. anonym.plus verarbeitet die Akte auf Ihrem Gerät. Nichts wird während der Vorbereitung der Kopie an einen externen Dienst übertragen.
Wie erhält die antragstellende Person eine verwertbare Kopie?
Die Schwärzung verbirgt nur die Daten anderer Personen, sodass die antragstellende Person ihre eigenen Angaben in einem lesbaren Dokument findet.