Die Maskierung von Ad-hoc-Meldungen und Quartalsberichten verbirgt Personennamen, Kontakte und interne Kennungen in Entwürfen, die nach MAR (Verordnung (EU) 596/2014) und der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAIV) zu veröffentlichen sind. MAR Art. 17 verlangt die unverzügliche Mitteilung kursrelevanter Insiderinformationen. anonym.plus verarbeitet Entwurfsversionen lokal, sodass die Kernaussage erkennbar bleibt, während persönliche Identifikatoren in Vorprüf-Fassungen verborgen werden.
Wann es greift
Eine Ad-hoc-Meldung steht zur internen Vorprüfung. Sprechernamen, Pressekontakt und interne Notizen sollen vor der Verteilung im Compliance-Kreis maskiert werden.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie den Meldungsentwurf in anonym.plus.
- Die lokale OCR verarbeitet beigefügte Skizzen oder Grafiken.
- Das Werkzeug erkennt Personen, Kontakte und interne Kennungen.
- Erhalten Sie die Kernaussage, ISIN und Kurseinordnung.
- Wenden Sie Maskieren auf bestätigte Felder an.
- Speichern Sie die maskierte Fassung lokal.
Was Sie bereitstellen
- Der Meldungsentwurf (PDF, DOCX, TXT).
- Ein Operator: Maskieren, Schwärzen oder Ersetzen.
- Optional: Versionsvergleich, um Änderungen zwischen Entwürfen zu kennzeichnen.
Erkannte PII und Finanzidentifikatoren
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Person | PERSON | Pressekontakt Dr. A. Berger → [PRESSEKONTAKT] |
| Kontakt | EMAIL_ADDRESS | presse@emittent.de → [EMAIL] |
| Kennung | ISIN | DE000A1EWWW0 → [ISIN] |
| Kennung | LEI | 529900T8BM49AURSDO55 → [LEI] |
| Betrag | MONEY | EBIT 124,5 Mio. € → [EBIT] |
| Datum | DATE_TIME | Veröffentlichung 09.05.2026 07:30 → [ZEITPUNKT] |
Erreichte Konformität
- Bezugnahme auf MAR (Verordnung (EU) 596/2014) Art. 17 und WpAIV.
- Erhält Kennzahlen und Kernaussage — die Insiderinformation bleibt erkennbar.
- Lokaler Lauf hält Entwürfe vor der Freigabe außerhalb jedes Verteilers.
- AES-256-GCM sichert Arbeitskopien.
- Versionsvergleich zeigt Änderungen zwischen Entwürfen.
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Grenzen & Hinweise
MAR Art. 17 verlangt die unverzügliche Veröffentlichung der vollständigen Insiderinformation. Die Maskierung betrifft nur Vorprüf-Fassungen; die endgültig veröffentlichte Mitteilung darf nicht reduziert sein.
Häufig gestellte Fragen
Beeinflusst die Maskierung die Veröffentlichungspflicht nach MAR?
Nein. Die endgültig veröffentlichte Mitteilung bleibt vollständig. Maskiert wird nur die Vorprüf-Fassung im internen Compliance-Kreis.
Bleibt die ISIN sichtbar?
Ja. ISIN und Kennzahlen sind sachlich relevant und werden in der maskierten Fassung beibehalten.
Wird ein externer Verteiler eingeschaltet?
Nein. Die Bearbeitung läuft lokal; der Verteiler erhält erst die freigegebene Endfassung.