Patientenportal-Export pseudonymisieren mit anonym.plus

ePA-Portal-Exporte pseudonymisieren – Gesundheitsdaten bleiben nutzbar, Identifikatoren verschwinden.

Exporte aus dem Patientenportal enthalten ePA-Einträge nach SGB V §291a, die Gesundheitsdaten der besonderen Kategorie nach DSGVO Art. 9 beinhalten. DSGVO Art. 32 verlangt geeignete technische Maßnahmen, einschließlich Pseudonymisierung. anonym.plus führt diese Maßnahme vollständig lokal durch, sodass die medizinischen Daten für interne Analysen oder Audits genutzt werden können.

Wann es greift

Ein Krankenhaus exportiert Patienten-Self-Service-Daten für eine Qualitätsstudie. Der Export enthält eGK-Versichertennummern, Namen und Telematik-IDs, die zuvor pseudonymisiert werden müssen.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie den Portal-Export in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die Anwendung erkennt eGK-Nummern, Telematik-IDs, Namen und Kontaktdaten.
  3. Medizinische Einträge und Zeitstempel bleiben strukturell erhalten.
  4. Ersetzen Sie Identifikatoren durch stabile Pseudonyme.
  5. Speichern Sie den pseudonymisierten Export und die Rückverknüpfungstabelle getrennt.

Was Sie bereitstellen

Erkannte Entitätstypen in Gesundheitsdaten

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamenPERSONMax Mustermann → [PATIENT_1]
VersicherungDE_INSURANCE_NUMBERKVNR G556677889 → [KVNR]
gematikMEDICAL_RECORD_NUMBEReGK 80276001011234567890 → [EGK]
KontaktEMAIL_ADDRESSmax.m@portal.de → [EMAIL]
DatumsangabenDATE_TIMEeintrags_datum 2024-03-15 → [DATUM]
NetzIP_ADDRESSPortal-Login-IP → [IP]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Die Pseudonymisierung ist kein Ersatz für vollständige Anonymisierung, wenn eine Rückverknüpfungstabelle existiert. Sichern Sie die Tabelle mit getrennten Zugriffsrechten und löschen Sie sie, wenn keine Rückverknüpfung mehr nötig ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen ePA-Pseudonymisierung und vollständiger Anonymisierung?

Bei der Pseudonymisierung bleibt eine Rückverknüpfungstabelle; die Daten bleiben personenbezogen. Vollständige Anonymisierung löscht alle Schlüssel und bringt die Daten nach DSGVO Erwägungsgrund 26 außerhalb des Anwendungsbereichs.

Muss ich die Rückverknüpfungstabelle aufbewahren?

Nur, wenn Sie den Patienten in der Studie wieder identifizieren müssen. Andernfalls löschen Sie die Tabelle, um das Datenschutzrisiko zu minimieren.

Wie lange darf ich pseudonymisierte ePA-Daten aufbewahren?

Nach SGB V §291a gelten spezifische Aufbewahrungsfristen. Konsultieren Sie Ihren Datenschutzbeauftragten für den konkreten Fall.