Online-Plattformen für virtuelle Versorgung bündeln Diagnosen und Kontaktdaten aus digitalen Kanälen. Nach Erwägungsgrund 26 fallen echte anonyme Daten aus dem Schutzbereich heraus. anonym.plus tilgt alle Kennzeichen lokal. Die Daten stehen dann für Studien frei.
Wann es greift
Ein Online-Anbieter gibt Daten an eine Forschungsstelle weiter. Die Datei enthält Namen, KVNR und Telematik-IDs. Alle müssen vor der Übergabe entfernt werden.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie den Datensatz in anonym.plus auf Ihrem Server.
- Die App erkennt direkte und indirekte Kennzeichen.
- Diagnose-Codes, Rezepte und Zeiträume bleiben erhalten.
- Tilgen Sie alle Kennzeichen und sperren Sie die Rückverknüpfung.
- Speichern Sie die bereinigte Datei und prüfen Sie das Restrisiko.
Was Sie bereitstellen
- Den Datensatz als CSV, JSON oder SQL-Export.
- Eine Aktion: Tilgen ohne Rückverknüpfung.
- Optionale Risikoprüfung für seltene Diagnosen.
Erkannte Entitätstypen in Gesundheitsdaten
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Namen | PERSON | patient_vollname → [PATIENT_1] |
| Versicherung | DE_INSURANCE_NUMBER | KVNR K990011223 → [KVNR] |
| gematik | MEDICAL_RECORD_NUMBER | Telematik-ID 1-abc-def → [TI-ID] |
| Kontakt | EMAIL_ADDRESS | versorgung@beispiel.de → [EMAIL] |
| Datum | DATE_TIME | behandlungs_datum → [DATUM] |
| Ort | LOCATION | Wohnort-PLZ 80331 → [PLZ] |
Erreichte Konformität
- Echte Anonymisierung nach DSGVO Art. 9 & Erwägungsgrund 26 bringt Daten außerhalb des Schutzbereichs.
- Erfüllt das GDNG (Gesundheitsdatennutzungsgesetz, 2024) für Forschungsdaten.
- Läuft offline – kein Datensatz verlässt Ihre Infrastruktur.
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Grenzen & Hinweise
Seltene Diagnosen mit Altersangabe und Wohnort können in kleinen Regionen noch auf Personen hinweisen. Nutzen Sie k-Anonymität oder Vergröberung vor der Veröffentlichung.
Häufig gestellte Fragen
Was heißt 'außerhalb des Schutzbereichs'?
Nach Erwägungsgrund 26 gilt das Datenschutzrecht nicht mehr, wenn echte Anonymität besteht. Dann muss eine Rück-Zuordnung unmöglich sein.
Wie unterscheidet sich das GDNG von Art. 89?
Das GDNG (2024) gibt extra Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung. Es ergänzt Art. 89, ersetzt aber nicht die Pflicht zur Anonymisierung.
Kann ich die Daten ohne weiteren Antrag nutzen?
Bei echter Anonymität entfallen viele Pflichten. Prüfen Sie trotzdem das GDNG und Fachregeln.