Schwärzung der Schwerbehinderungsakte mit anonym.plus

Entfernen Sie Bescheid des Versorgungsamts, GdB und Merkmale aus der Akte, bevor die Ausgleichsabgabe gemeldet wird.

Die Schwerbehinderungsakte enthält Bescheide des Versorgungsamts, den Grad der Behinderung und Merkmale, die DSGVO Art. 9 als besondere Kategorie schützt. Gleichzeitig verlangt SGB IX §154 die Meldung der Beschäftigungsquote. anonym.plus schwärzt personenbezogene Felder, lässt aber die für die Ausgleichsabgabe nötigen Quotengrößen lesbar.

Wann es greift

Die Personalstelle erstellt die jährliche Anzeige gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Vor Versand an den externen Lohnsteuerprüfer schwärzen Sie GdB und Bescheid; der Quotenwert bleibt erhalten.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Akte in anonym.plus auf Ihrem Computer.
  2. Lokale OCR liest eingescannte Bescheide des Versorgungsamts.
  3. Die Anwendung markiert Name, GdB, Aktenzeichen und Merkmale (G, aG, B, H, RF, Bl, Gl).
  4. Bewahren Sie Beschäftigungsumfang und Stichtagswerte für die Quote.
  5. Schwärzen oder ersetzen Sie die bestätigten Felder.
  6. Sichern Sie die bereinigte Datei für die Ausgleichsabgabenmeldung.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamePERSONKlaus Brandt → [BESCHÄFTIGT]
AktenzeichenGENERICVA-2024/7715 → [AKTENZEICHEN]
GdBNUMBERGdB 60 → [GdB]
MerkzeichenGENERICMerkzeichen G → [MERKMAL]
RV-NummerDE_RENTENVERSICHERUNG65 010175 B 008 → [SVNR]
DatumDATE_TIMEBescheid 11.2025 → [DATUM]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

GdB plus Tätigkeitsbereich kann die betroffene Person in kleinen Teams identifizieren. Aggregieren Sie Quotenwerte auf Standortebene und vermeiden Sie Detailausweise je Abteilung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Felder darf die Meldung der Ausgleichsabgabe enthalten?

Beschäftigungsumfang und Pflichtarbeitsplätze auf aggregierter Basis. Bescheide und Merkmale gehören nicht in die Meldung.

Wie lange ist die Akte aufzubewahren?

So lange das Beschäftigungsverhältnis besteht; nach Austritt nach den Regeln des BDSG §26 zu prüfen und ggf. zu löschen.

Bleibt die Quote nach der Schwärzung verifizierbar?

Ja. Die zur Quote nötigen Zahlen werden ausdrücklich bewahrt; nur Bescheid und Merkmale verschwinden.