Die Schwerbehinderungsakte enthält Bescheide des Versorgungsamts, den Grad der Behinderung und Merkmale, die DSGVO Art. 9 als besondere Kategorie schützt. Gleichzeitig verlangt SGB IX §154 die Meldung der Beschäftigungsquote. anonym.plus schwärzt personenbezogene Felder, lässt aber die für die Ausgleichsabgabe nötigen Quotengrößen lesbar.
Wann es greift
Die Personalstelle erstellt die jährliche Anzeige gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Vor Versand an den externen Lohnsteuerprüfer schwärzen Sie GdB und Bescheid; der Quotenwert bleibt erhalten.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie die Akte in anonym.plus auf Ihrem Computer.
- Lokale OCR liest eingescannte Bescheide des Versorgungsamts.
- Die Anwendung markiert Name, GdB, Aktenzeichen und Merkmale (G, aG, B, H, RF, Bl, Gl).
- Bewahren Sie Beschäftigungsumfang und Stichtagswerte für die Quote.
- Schwärzen oder ersetzen Sie die bestätigten Felder.
- Sichern Sie die bereinigte Datei für die Ausgleichsabgabenmeldung.
Was Sie bereitstellen
- Die Schwerbehinderungsakte (PDF, DOCX oder gescannt).
- Einen Operator: Schwärzen oder Ersetzen.
- Optionalen Filter, welche Quotenfelder erhalten bleiben sollen.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Name | PERSON | Klaus Brandt → [BESCHÄFTIGT] |
| Aktenzeichen | GENERIC | VA-2024/7715 → [AKTENZEICHEN] |
| GdB | NUMBER | GdB 60 → [GdB] |
| Merkzeichen | GENERIC | Merkzeichen G → [MERKMAL] |
| RV-Nummer | DE_RENTENVERSICHERUNG | 65 010175 B 008 → [SVNR] |
| Datum | DATE_TIME | Bescheid 11.2025 → [DATUM] |
Erreichte Konformität
- Stützt die Anzeige nach SGB IX §154 (Beschäftigungsquote).
- Behandelt GdB und Merkmale als besondere Kategorie gemäß DSGVO Art. 9.
- Trennt den Bescheid des Versorgungsamts von der allgemeinen Personalakte (BDSG §26).
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Grenzen & Hinweise
GdB plus Tätigkeitsbereich kann die betroffene Person in kleinen Teams identifizieren. Aggregieren Sie Quotenwerte auf Standortebene und vermeiden Sie Detailausweise je Abteilung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Felder darf die Meldung der Ausgleichsabgabe enthalten?
Beschäftigungsumfang und Pflichtarbeitsplätze auf aggregierter Basis. Bescheide und Merkmale gehören nicht in die Meldung.
Wie lange ist die Akte aufzubewahren?
So lange das Beschäftigungsverhältnis besteht; nach Austritt nach den Regeln des BDSG §26 zu prüfen und ggf. zu löschen.
Bleibt die Quote nach der Schwärzung verifizierbar?
Ja. Die zur Quote nötigen Zahlen werden ausdrücklich bewahrt; nur Bescheid und Merkmale verschwinden.