Schwärzung der Arbeitsbescheinigung (Arbeitsagentur) mit anonym.plus

Die interne Ablagekopie der Arbeitsbescheinigung nach SGB III §312 vor der Aufbewahrung lokal bereinigen.

Die Arbeitsbescheinigung nach SGB III §312 wird der Bundesagentur für Arbeit elektronisch in identifizierbarer Form übermittelt. Die interne Ablagekopie kann jedoch in pseudonymer Form geführt werden, um das Risiko bei Aktenbeständen ausgeschiedener Beschäftigter zu reduzieren. anonym.plus schwärzt direkte Kennungen lokal auf dem Gerät, ohne die Lohnnachweise und Beschäftigungszeiten zu verändern.

Wann es greift

Die Personalabteilung archiviert alle ausgestellten Arbeitsbescheinigungen in einem Dokumentenmanagement-System. Für die interne Ablage soll eine pseudonyme Fassung ausreichen; das Original bleibt im Zugriff der Lohnbuchhaltung für mögliche Rückfragen der BA.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die Bescheinigung (PDF oder XML-Export) in anonym.plus.
  2. Die Erkennung markiert Beschäftigtenname, SVNR, KV-Nummer und Anschrift.
  3. Felder zu Beschäftigungszeitraum, Arbeitsentgelt und Kündigungsgrund bleiben erhalten.
  4. Schwärzen Sie identifizierende Felder einheitlich.
  5. Speichern Sie die bereinigte Kopie im Dokumentenmanagement.
  6. Bewahren Sie das Original separat in der Lohnbuchhaltung auf.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
BeschäftigterPERSONKarin Schneider → [BESCHAEFTIGTER]
SVNRDE_RENTENVERSICHERUNG67 220667 S 035 → [SVNR]
KV-NummerDE_INSURANCE_NUMBERK987654321 → [KV_NR]
AnschriftLOCATIONBahnhofstraße 15, 60329 Frankfurt → [ANSCHRIFT]
BeschäftigungszeitraumDATE_TIME01.04.2010 bis 30.06.2026 → [ZEITRAUM]
Steuer-IDDE_TAX_ID11 223 344 556 → [STEUER_ID]

Erreichte Konformität

Anonymisieren Sie Arbeitsbescheinigungen nach SGB III §312 lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →

Grenzen & Hinweise

Die Übermittlung an die BA nach SGB III §312 erfolgt zwingend in identifizierbarer Form. Die hier beschriebene Bereinigung betrifft ausschließlich die interne Ablagekopie.

Häufig gestellte Fragen

Darf das Original im DMS durch die geschwärzte Kopie ersetzt werden?

Nur wenn keine Aufbewahrungspflicht in identifizierbarer Form besteht. Bei laufenden Rückfragen der BA muss das Original kurzfristig verfügbar bleiben.

Wie lange ist die Bescheinigung aufzubewahren?

Die GoBD-Aufbewahrungspflicht für Lohnunterlagen beträgt zehn Jahre. Nach Fristablauf kommt auch die Kopie für eine vollständige Tilgung in Betracht.

Sind elektronische Bescheinigungen ebenfalls bereinigbar?

Ja. Die XML-Variante (BEA-Verfahren) wird ebenso erkannt; nur die Datenfelder, nicht die Schema-Struktur, werden ersetzt.