Die Sozialauswahl nach KSchG §1 vergleicht Beschäftigte anhand von Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Vor der Anhörung des Betriebsrats nach BetrVG §102 reichen pseudonymisierte Punktetabellen aus, um die Auswahlentscheidung nachvollziehbar zu machen. anonym.plus verschleiert Namen, SVNR und Personalnummern; die für die Auswahl maßgeblichen Sozialdaten (Punkte je Kriterium, Gesamtsumme) bleiben unverändert.
Wann es greift
Die Personalabteilung legt dem Betriebsrat die Punktebewertung von 40 vergleichbaren Beschäftigten vor. Die Rangfolge der Punktwerte soll diskutiert werden, ohne dass jede Position einer konkreten Person zuzuordnen ist.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie die Punktetabelle (XLSX, CSV oder DOCX) in anonym.plus.
- Die Anwendung markiert Namen, SVNR, Personalnummern und Geburtsdaten.
- Spalten mit Sozialpunkten (Alter, Dauer, Unterhalt, SB-Bonus) bleiben unverändert.
- Ersetzen Sie jede Person durch eine fortlaufende Kennung wie [PERSON_NR].
- Behalten Sie die ursprüngliche Sortierung (Punkte absteigend) für die Diskussion bei.
- Speichern Sie die bereinigte Vergleichsliste lokal auf dem Gerät.
Was Sie bereitstellen
- Die Sozialauswahltabelle (XLSX, CSV, DOCX).
- Eine Operation: Ersetzen mit fortlaufender Personen-ID.
- Optional: eine Mapping-Tabelle für die nachträgliche Zuordnung.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Beschäftigter | PERSON | Annette Maier → [PERSON_12] |
| Geburtsdatum | DATE_TIME | 15.07.1965 → [GEBURTSDATUM] |
| Eintrittsdatum | DATE_TIME | 01.04.1992 → [EINTRITT] |
| SVNR | DE_RENTENVERSICHERUNG | 65 150765 M 042 → [SVNR] |
| Personalnummer | DE_TAX_ID | PN-1992-0034 → [PERSONALNR] |
| Unterhaltspflichten | DATE_TIME | 2 Kinder, geb. 1998 und 2002 → [UNTERHALT] |
Erreichte Konformität
- KSchG §1 Abs. 3 verlangt eine nachvollziehbare Sozialauswahl — die Punkte bleiben prüffähig.
- BetrVG §102 ordnet die Anhörung des Betriebsrats an; die pseudonyme Liste erleichtert die Diskussion.
- DSGVO Art. 5(1)(c) verlangt Datenminimierung in jeder Verarbeitungsstufe.
- Vollständig lokale Operation mit AES-256-GCM-Verschlüsselung des Mapping-Schlüssels.
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Grenzen & Hinweise
Bei kleinen Vergleichsgruppen lassen Geburtsjahr und Eintrittsjahr in Kombination eine Reidentifikation zu. Erwägen Sie eine Granularitätsreduktion auf Jahrzehnt oder Fünfjahres-Bänder, bevor Sie die Tabelle veröffentlichen.
Häufig gestellte Fragen
Muss der Betriebsrat die identifizierbaren Daten erhalten?
BetrVG §102 verlangt eine vollständige Information; die pseudonyme Vorlage dient der vorbereitenden Diskussion. Die Klarnamen werden in einer späteren Phase vorgelegt.
Welche Felder dürfen niemals verschleiert werden?
Die Sozialpunkte je Kriterium und die Gesamtpunktzahl müssen für die Prüfung der Auswahlentscheidung sichtbar bleiben; nur identifizierende Felder werden ersetzt.
Wie behandeln wir Schwerbehinderten-Bonuspunkte?
Der Bonus selbst ist ein Sozialpunkt und bleibt sichtbar. Die Tatsache der Schwerbehinderung ist jedoch ein Art. 9-Datum und sollte nur in aggregierter Form (Punktebonus) erscheinen.