Schwärzung der Gehaltsabschlussabrechnung mit anonym.plus

Steuer-ID, SVNR und Auszahlungsdaten der letzten Abrechnung vor der Übergabe an den Versorgungsträger oder das Archiv entfernen.

Die Abschlussabrechnung kombiniert Gehalt, Abfindung und Urlaubsabgeltung mit Steuer-ID, SVNR und Auszahlungsdaten — ein nach EStG §41b und DEÜV regulierter Datensatz. Für Compliance-Auswertungen, Konzern-Reporting oder die Übergabe an die Versorgungseinrichtung reichen pseudonyme Datensätze. anonym.plus tilgt direkte Kennungen lokal auf dem Gerät, ohne die Lohnarten und Berechnungsschritte zu verändern.

Wann es greift

Die Entgeltabrechnung erstellt eine Vergleichsstatistik der Abschlussabrechnungen des Geschäftsjahrs. Brutto-, Netto- und Steuerwerte sollen je Lohnart aggregiert werden, ohne personenbezogene Felder zu enthalten.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die Abschlussabrechnung (PDF oder DATEV-Export) in anonym.plus.
  2. Die Anwendung markiert Beschäftigtennamen, Steuer-ID, SVNR und IBAN.
  3. Lohnarten, Brutto-, Steuer- und Nettobeträge bleiben für die Auswertung erhalten.
  4. Schwärzen Sie die identifizierenden Felder einheitlich.
  5. Exportieren Sie die bereinigte Abrechnung als PDF oder strukturierte Datei.
  6. Sichern Sie die Original-Abrechnung gemäß GoBD-Aufbewahrungsfristen separat.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
BeschäftigterPERSONJulia Wagner → [BESCHAEFTIGTER]
Steuer-IDDE_TAX_ID65 432 100 789 → [STEUER_ID]
SVNRDE_RENTENVERSICHERUNG84 110584 W 047 → [SVNR]
KV-NummerDE_INSURANCE_NUMBERA123456789 → [KV_NR]
IBANDE_IBANDE45 5001 0517 0123 4567 89 → [IBAN]
AbrechnungsmonatDATE_TIME06/2026 → [MONAT]

Erreichte Konformität

Anonymisieren Sie Abschluss-Gehaltsabrechnungen lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →

Grenzen & Hinweise

Die Aufbewahrungspflicht nach GoBD von zehn Jahren bleibt vom Pseudonym unberührt; die Original-Abrechnung ist für Betriebsprüfungen weiterhin in identifizierbarer Form vorzuhalten.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Lohnsteuerbescheinigung selbst pseudonymisiert werden?

Nein. Die Übermittlung an die Finanzverwaltung nach EStG §41b erfordert die echte Steuer-ID. Die Bereinigung dient ausschließlich der internen Auswertung.

Wie behandeln wir die Abmeldung nach DEÜV §8?

Die Abmeldung erfolgt mit echter SVNR an den Sozialversicherungsträger. Interne Statistiken nutzen den pseudonymen Datensatz.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten?

Die GoBD-Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für Lohnunterlagen wird durch die Pseudonymisierung nicht verkürzt; die Originaldatei wird parallel sicher aufbewahrt.