Die Anonymisierung von Talent-Datensätzen für Dienstleister entfernt Identifikatoren aus Personalakten, bevor sie einen Auftragsverarbeiter erreichen. DSGVO Art. 28 regelt, was ein Verantwortlicher an einen Dienstleister übergeben darf, und verlangt einen schriftlichen Vertrag. anonym.plus markiert jeden Namen auf Ihrem Gerät, sodass nur das geteilt wird, was die Aufgabe wirklich braucht.
Wann es greift
Ein HR-Team sendet eine Datei an einen Bewertungs-Partner. Identifikatoren werden vorab entfernt, damit die Übermittlung der Datenminimierungs-Pflicht aus Art. 28 entspricht.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Datei in anonym.plus auf Ihrem Rechner.
- Die lokale OCR liest auch eingescannte Quell-Seiten.
- Das Programm markiert Namen, E-Mails und IDs.
- Bestätigen Sie Treffer und behalten Sie Felder, die der Partner braucht.
- Ersetzen Sie jeden Bezeichner durch einen Code.
- Speichern Sie die minimierte Sammlung lokal und übermitteln Sie sie.
Was Sie bereitstellen
- Die Quelldatei (CSV als TXT, XLSX als TXT, PDF).
- Eine Aktion (Ersetzen hält benötigte Felder lesbar).
- Optional: Zuordnungstabelle, nur beim Verantwortlichen.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Personen | PERSON | Lena Roeder → SUBJEKT_44 |
| EMAIL_ADDRESS | l.roeder@beispiel.de → [EMAIL] | |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 211 4567890 → [TEL] |
| Organisation | ORGANIZATION | Finanz-Einheit → [EINHEIT] |
| Steuer-ID | DE_TAX_ID | 11 222 333 444 → [ST-ID] |
| Anschrift | LOCATION | Büro Düsseldorf → [STANDORT] |
Erreichte Konformität
- Stützt die Pflicht des Verantwortlichen nach DSGVO Art. 28.
- Sendet dem Auftragsverarbeiter nur die Felder, die die Aufgabe braucht.
- Offline-Verarbeitung: die Quell-Sammlung bleibt auf Ihrem Gerät.
- AES-256-GCM sichert Arbeitsdateien.
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Grenzen & Hinweise
Art. 28 gilt weiter, wenn der Dienstleister Personen re-identifizieren kann. Eine zurückgehaltene Zuordnungstabelle oder reiche Quasi-Identifikatoren können die Sammlung beim Dienstleister als personenbezogen erhalten. Teilen Sie die Tabelle nur unter Vertrag — oder gar nicht.
Häufig gestellte Fragen
Verlangt Art. 28 vollständige Anonymisierung?
Nicht immer, aber einen schriftlichen Vertrag und Datenminimierung. Kann der Dienstleister Personen noch re-identifizieren, bleibt die Sammlung personenbezogen, und die Pflichten aus Art. 28 gelten weiter.
Soll ich die Zuordnungstabelle mit dem Partner teilen?
Nur wenn der Vertrag es verlangt. Für eine vollständig minimierte Übermittlung behält sie der Verantwortliche.
Wird die Quell-Sammlung hochgeladen?
Nein. Die Anwendung läuft vollständig offline. Sie steuern, wann die minimierte Kopie hinausgeht.