Anonymisierung genetischer Informationen im Bewerbungsverfahren mit anonym.plus

Familienkrankheiten und DNA-Testergebnisse als besondere Kategorie behandeln und tilgen.

Die Anonymisierung genetischer Informationen tilgt Familienanamnese und Ergebnisse von DNA-Tests aus einer Auswahlakte. DSGVO Art. 9 stuft diese Daten als besondere Kategorie ein und BDSG § 26 schützt sie im Beschäftigungskontext. anonym.plus markiert die Abstammungs- und Testhinweise auf Ihrem Gerät, sodass die Akte solche Details nicht enthält.

Wann es greift

Ein Formular oder eine Notiz kann eine Krankheit eines Angehörigen oder das Ergebnis eines Gentests festhalten. Tilgen Sie diese Angabe, damit sie niemals eine Einstellungsentscheidung beeinflusst.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die Datei in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die integrierte OCR liest auch ein gescanntes medizinisches Formular.
  3. Das Tool markiert Hinweise auf Familienerkrankungen und Tests.
  4. Bestätigen Sie jede Markierung und behalten Sie die stellenbezogenen Felder bei.
  5. Schwärzen Sie das bestätigte Erbgutmaterial schwarz.
  6. Speichern Sie die bereinigte Datei lokal.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
AnamnesePERSONFamilienanamnese → [GENETISCH]
LaborPERSONLabornummer → [LEISTUNGSERBRINGER]
NamePERSONerwähnte Angehörige → [ANGEHÖRIGE]
DatumDATE_TIMETestdatum → [DATUM]
SVNRDE_RENTENVERSICHERUNG12 150180 M 123 → [SVNR]
AnschriftLOCATIONAnschrift des Labors → [ADRESSE]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

DSGVO Art. 9 regelt auch die Erhebung und die Rechtsgrundlage besonderer Kategorien, nicht nur die Aufbewahrung. Das Werkzeug tilgt den Inhalt; es steuert nicht die Erhebung. Verzichten Sie schon zu Beginn auf Fragen nach Familienkrankheiten, in Abstimmung mit der Rechtsabteilung.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt nach DSGVO als genetische Information?

Art. 9 listet sie als besondere Kategorie, einschließlich DNA-Tests und vererbter Merkmale. anonym.plus markiert diese Hinweise zur Tilgung.

Sollte die Krankheit eines Angehörigen in einer Auswahlakte stehen?

Nein. Selten gibt es dafür eine Rechtsgrundlage; der sicherste Schritt ist die Entfernung, sobald sie auftaucht.

Wird die Datei hochgeladen?

Nein. Das Werkzeug ist vollständig offline, also bleibt das Erbgutmaterial auf Ihrem Gerät.