Maskierung der Arbeitsgenehmigungsunterlagen mit anonym.plus

Staatsangehörigkeitsmerkmale tilgen, die AGG § 1 aus der Auswahlentscheidung ausschließt.

Die Maskierung der Arbeitsgenehmigungsunterlagen tilgt Staatsangehörigkeits- und Herkunftsdaten aus einer Datei der Frühphase. AufenthG § 4a regelt die Arbeitsberechtigung von Drittstaatsangehörigen, während AGG §§ 1 und 7 die Benachteiligung aufgrund der Herkunft im Auswahlverfahren untersagen. anonym.plus markiert diese Merkmale auf Ihrem Gerät, damit die frühe Aufzeichnung kein geschütztes Attribut enthält.

Wann es greift

Ein Formular kann Staatsangehörigkeit, Titelart oder Geburtsort vor der geeigneten Prüfphase nennen. Tilgen Sie diese Einträge, damit das Attribut keine Frühphase-Entscheidung verzerrt.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die Datei in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die integrierte OCR liest auch eine gescannte Pass- oder Aufenthaltstitelseite.
  3. Das Tool markiert Staatsangehörigkeit, Titelart und Geburtsort.
  4. Bestätigen Sie jede Markierung und behalten Sie die stellenbezogenen Felder bei.
  5. Schwärzen Sie die bestätigten geschützten Merkmale schwarz.
  6. Speichern Sie die bereinigte Datei lokal.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
StaatsangehörigkeitPERSONStatusmerkmal → [HERKUNFT]
NamePERSONBewerber Sato → [BEWERBER]
PersonalausweisDE_PERSONALAUSWEIST22000129 → [AUSWEISNR]
GeburtsortLOCATIONGeburtsland → [ORT]
DatumDATE_TIMEGültigkeit des Titels → [DATUM]
ReisepassDE_REISEPASSC01X00T47 → [REISEPASS]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

AufenthG § 4a verlangt die Prüfung der Berechtigung in der geeigneten Verfahrensphase. Dieses Werkzeug tilgt geschützte Felder aus frühen Aufzeichnungen; es führt keine Prüfung durch. Erledigen Sie die offizielle Verifikation separat.

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt dieses Werkzeug die Prüfung der Arbeitsberechtigung?

Nein. Die offizielle Verifikation nach AufenthG § 4a erfolgt in der geeigneten Phase. anonym.plus tilgt nur die geschützten Felder aus früheren Aufzeichnungen.

Warum die Staatsangehörigkeit während der Auswahl verbergen?

AGG §§ 1 und 7 untersagen die Benachteiligung aufgrund der Herkunft im Auswahlverfahren. Das Tilgen des Merkmals hält die Frühphase frei von diesem Attribut.

Wird die Datei hochgeladen?

Nein. Das Werkzeug ist vollständig offline, also bleiben die Einträge auf Ihrem Gerät.