Schwärzung des Due-Diligence-Berichts mit anonym.plus

Prüfungsergebnisse weitergeben, ohne die Identität geprüfter Personen zu offenbaren.

Die Schwärzung des Due-Diligence-Berichts entfernt namentliche Angaben aus den Prüfungsfeststellungen, damit der Vermerk gemäß DSGVO Erwägungsgrund 26 weitergegeben werden kann, ohne Personen zu benennen. anonym.plus arbeitet lokal auf Ihrem Rechner: Bewertungen zur Zielgesellschaft bleiben lesbar, während Mitarbeiter und Kontaktpersonen nicht mehr identifizierbar sind.

Wann es greift

Der Investitionsausschuss und externe Berater erwarten den Prüfungsvermerk. Sie möchten ihn teilen, ohne die Namen der befragten Mitarbeiter oder deren private Kontaktdaten preiszugeben.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie den vollständigen Bericht oder seine Anlagen in der lokal installierten Anwendung.
  2. Die Engine durchläuft jeden Abschnitt und erkennt Namen, Funktionsbezeichnungen, Datumsangaben und Identifikatoren.
  3. Risikoanalysen und Umsatzzahlen bleiben erhalten; nur personenbezogene Angaben werden markiert.
  4. Validieren Sie die Treffer und entfernen Sie Falschpositive bei Fachbegriffen der Transaktion.
  5. Schwärzen Sie sensible Passagen oder ersetzen Sie diese durch einen kohärenten anonymen Text.
  6. Speichern Sie den bereinigten Vermerk; während des Vorgangs werden keine Netzwerkanfragen gestellt.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
PersonenPERSONDipl.-Kfm. Stefan Reuter → [MITARBEITER_2]
DatumsangabenDATE_TIMEInterview vom 20. Mai 2026 → [DATUM]
E-MailEMAIL_ADDRESSs.reuter@zielgesellschaft.de → [EMAIL]
TelefonPHONE_NUMBER+49 89 1234 5678 → [TEL]
GesellschaftORGANIZATIONAtlas Industrie GmbH → [ZIELGESELLSCHAFT]
AnschriftLOCATIONIndustriestraße 45, 80807 München → [ORT]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Ein Prüfungsbericht mischt Fakten und Einschätzungen in freiem Text. Eine indirekte Formulierung kann in einer kleinen Abteilung dennoch auf eine Person hinweisen; prüfen Sie solche Passagen manuell und beurteilen Sie das Re-Identifizierungsrisiko für den konkreten Vorgang.

Häufig gestellte Fragen

Warum einen internen Akquisitionsprüfungsbericht anonymisieren?

Weil die Weitergabe an Berater oder Investoren bereits eine Verarbeitung darstellt. Erwägungsgrund 26 DSGVO erlaubt es, den Vermerk aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herauszunehmen, sobald darin keine Person mehr identifizierbar ist.

Darf eine namentliche Version für den internen Gebrauch aufbewahrt werden?

Ja. Bewahren Sie das verschlüsselte Original auf Ihrem Gerät auf und verteilen Sie nur die geschwärzte Kopie; ein Zuordnungsindex ermöglicht ggf. die Verknüpfung beider Versionen.

Bleiben die Empfehlungen des Berichts nach der Schwärzung verständlich?

Ja. Neutrale Platzhalter erhalten den Argumentationsfaden, sodass die Empfehlungen ihren vollen Sinn behalten, ohne die betroffenen Personen zu benennen.