Maskierung des Lieferantenvertrags mit anonym.plus

Lieferantenvereinbarungen teilen, ohne Kontaktdaten der Ansprechpartner preiszugeben.

Die Maskierung von Lieferantenverträgen entfernt persönliche Identifikatoren der Ansprechpartner und Unterzeichner, damit die Vereinbarungen im Rahmen der Due Diligence ohne Verletzung von DSGVO Art. 28 zur Auftragsverarbeitung geprüft werden können. anonym.plus verarbeitet die Verträge lokal; kommerzielle Klauseln, Preise und Konditionen bleiben vollständig erhalten.

Wann es greift

Der Erwerber fordert Vereinbarungen mit strategischen Zulieferern an, um eingegangene Verpflichtungen zu beurteilen. Die Verträge enthalten Kontaktfelder von Verantwortlichen, die nicht offenbart werden dürfen.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie die Verträge (PDF oder DOCX) in die auf Ihrem Gerät installierte Anwendung.
  2. Die Engine erkennt Namen der Unterzeichner, Funktionsbezeichnungen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Steuer-IDs.
  3. Kommerzielle Klauseln, Preise, Fristen und Vertragsstrafen werden unverändert beibehalten.
  4. Prüfen Sie die Treffer und schließen Sie Abteilungsbezeichnungen aus, die als Namen erkannt wurden.
  5. Ersetzen Sie jeden persönlichen Identifikator durch eine Funktionsbezeichnung oder schwärzen Sie ihn.
  6. Exportieren Sie die bearbeitete Version; die Originale verbleiben im Vertragsarchiv.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
PersonenPERSONKlaus-Dieter Vogel → [LIEFERANTEN_KONTAKT]
FunktionsbezeichnungPERSONLeiter Betriebsmanagement → [FUNKTION]
E-MailEMAIL_ADDRESSk.vogel@zulieferer.de → [EMAIL]
TelefonPHONE_NUMBER+49 711 5678 9012 → [TEL]
Steuer-IDDE_TAX_IDSteuer-IdNr. 99 234 567 890 → [STEUER_ID]
AnschriftLOCATIONSiemensstraße 5, 70469 Stuttgart → [ORT]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Eine Vereinbarung mit einem einzigen Auftragnehmer kann dessen Vertreter mittelbar identifizieren, selbst ohne Namensnennung. Verallgemeinern Sie kontextuelle Verweise, wo dies erforderlich ist.

Häufig gestellte Fragen

Sind Kontaktdaten eines Lieferanten als juristische Person personenbezogen?

Ja, wenn sie eine natürliche Person identifizieren (Name des Ansprechpartners, persönliche E-Mail). Angaben zur juristischen Person selbst sind es nicht, wohl aber die ihrer Mitarbeiter gemäß DSGVO Art. 4 Nr. 1.

Gilt DSGVO Art. 28 für alle Lieferantenvereinbarungen?

Nur für solche, die Auftragsverarbeitung beinhalten (der Lieferant verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen). Rein kommerzielle Verträge ohne Personendatenverarbeitung benötigen keine Auftragsverarbeitungsklausel.

Darf der Erwerber den maskierten Vertrag vor dem Closing erhalten?

Ja. Die Version ohne persönliche Identifikatoren kann im VDR frei zur Prüfung durch den Erwerber bereitgestellt werden.