Schwärzung von Verdachtsmeldungen (SAR) mit anonym.plus

Identifikatoren aus einer internen SAR-Kopie für Review oder Schulung entfernen.

Eine Verdachtsmeldung ist die Anzeige, die ein Verpflichteter nach §43 GwG an die FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) übermittelt, sobald Anhaltspunkte für Geldwäsche bestehen. anonym.plus tilgt Namen, Steuer-IdNr. und Kontonummern aus der internen Arbeitskopie lokal auf Ihrem Gerät. Der Sachverhaltstext bleibt lesbar, während Kundeninformationen verschwinden.

Wann es greift

Ein Analyst teilt einen Meldungsentwurf mit Kollegen oder einem Berater zur Qualitätsprüfung. Identifikatoren werden zunächst aus dieser Kopie entfernt — niemals aus der an die FIU übermittelten Meldung selbst.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die interne Kopie in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Lokale OCR liest beigefügte gescannte Auszüge.
  3. Das Werkzeug markiert Namen, Steuer-IdNr. und Kontonummern.
  4. Bestätigen Sie jede Markierung; bewahren Sie typologische Notizen.
  5. Ersetzen Sie jeden Identifikator durch eine feste Etikette.
  6. Speichern Sie den bereinigten Entwurf lokal ohne Netzwerkaufruf.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII und Finanzidentifikatoren

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamenPERSONMarlene Voss → [BETROFFENER]
IdentifikatorDE_TAX_ID12345678901 → [STEUER-ID]
FinanziellDE_IBANDE89 3704 0044 0532 0130 00 → [IBAN]
BetragMONEY48.200 € Überweisung → [BETRAG]
KontaktEMAIL_ADDRESSmvoss@beispiel.de → [EMAIL]
DatumDATE_TIMEBuchung 04/12/2026 → [DATUM]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Tilgen Sie niemals Identifikatoren aus der eingereichten Meldung — die FIU benötigt vollständige Angaben zur Validität. Schwärzung gilt nur für Prüf- oder Schulungskopien. Das Tippgebot nach §47 GwG untersagt zudem die Offenlegung einer Meldung; auch eine bereinigte Kopie ist mit Vorsicht zu behandeln.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Angaben in der an die FIU gesendeten Meldung schwärzen?

Nein. Die Meldung benötigt vollständige Identifikatoren zur Validität. Schwärzung eignet sich nur für eine interne Prüf- oder Schulungskopie, niemals für die übermittelte Anzeige.

Gilt das Tippgebot des §47 GwG auch für eine bereinigte Kopie?

Ja. §47 GwG untersagt jede Offenlegung einer Verdachtsmeldung. Das Entfernen von Namen hebt dieses Verbot nicht auf; verteilen Sie auch eine geschwärzte Kopie nur mit größter Zurückhaltung.

Wird der Entwurf zur Verarbeitung hochgeladen?

Nein. Die Anwendung ist ein 100 % Offline-Desktopwerkzeug. Nichts verlässt Ihr Gerät, der sensible Vorgang bleibt lokal.