Maskierung der Abwesenheitsunterlagen bei Arbeitsunfall mit anonym.plus

Verbergen Sie Verletzungsdetails und Behandlerdaten, bevor Abwesenheitsstatistiken weitergegeben werden.

Bei Arbeitsunfällen verlangt SGB VII eine Anzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft; DGUV V1 ergänzt das Verfahren. Abwesenheitsunterlagen verknüpfen Personenangaben mit Verletzungsdetails — beides fällt unter DSGVO Art. 9. anonym.plus maskiert die genannten Felder lokal, sodass Statistiken zu Ausfallzeiten ohne Klarpersonen entstehen.

Wann es greift

Die Sicherheitsfachkraft erstellt eine Quartalsstatistik der Arbeitsunfälle je Standort. Vor Versand an die Konzern-Kommunikation maskieren Sie Klarnamen und Verletzungsdetails; Ausfalltage bleiben sichtbar.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Statistik in anonym.plus auf Ihrem Computer.
  2. Lokale OCR liest gescannte BG-Schreiben und Behandlerberichte.
  3. Die Anwendung markiert Name, Verletzungsart, Behandlernummer und Datum.
  4. Bewahren Sie Ausfalltage und Standortkennung für die Statistik.
  5. Maskieren oder ersetzen Sie die bestätigten Felder.
  6. Sichern Sie die bereinigte Datei vor der Verteilung im Steuerkreis.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamePERSONAndreas Vogt → [BESCHÄFTIGT]
VerletzungGENERICSchnittwunde Hand → [VERLETZUNG]
BehandlerPERSONDr. K. Adler → [BEHANDLER]
KVNRDE_INSURANCE_NUMBERG445566778 → [KVNR]
DatumDATE_TIMEUnfall 05.05.2026 → [unverändert]
AusfallNUMBER9 Kalendertage → [unverändert]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Bei seltenen Verletzungsarten kann die Kombination aus Standort und Ausfalltagen Personen identifizierbar machen. Prüfen Sie aggregierte Tabellen auf k-Anonymität, bevor Sie sie verteilen.

Häufig gestellte Fragen

Was muss in der Statistik bleiben?

Ausfalltage, Standortkennung und Unfalltyp auf grober Klasseneinteilung genügen. Klarnamen und Behandlerdaten sind dafür nicht erforderlich.

Geht etwas an die BG?

Nein. Die offizielle BG-Anzeige läuft weiterhin über das DGUV-Portal; anonym.plus bereinigt nur interne Statistiken.

Bleibt die Anzeigepflicht erfüllt?

Ja. Die Pflicht erfüllt die formelle Anzeige; die Maskierung betrifft nur interne Statistiken und Auswertungen.