Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sind durch EFZG §5 geregelt und enthalten Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9. Auch im eAU-Verfahren landen Papier- oder PDF-Bescheinigungen vereinzelt in der Personalstelle. Die Anwendung schwärzt den Befund und Arztdaten lokal, bewahrt aber den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit, den die Lohnabrechnung benötigt.
Wann es greift
Eine Bescheinigung trifft per E-Mail in der Personalstelle ein. Vor Übergabe an die Lohnstelle schwärzen Sie den ICD-10-Code und Vertragsarzt; der AU-Zeitraum bleibt sichtbar.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Bescheinigung in das Werkzeug auf Ihrem Computer.
- Lokale OCR liest gescannte und ausgedruckte AU-Vordrucke.
- Die Anwendung markiert den Befund, die Vertragsarzt-Nummer und den Klarnamen.
- Bewahren Sie den AU-Zeitraum, den die Lohnabrechnung verifizieren muss.
- Schwärzen oder ersetzen Sie die bestätigten Felder.
- Sichern Sie die bereinigte Kopie lokal für die Lohnstelle.
Was Sie bereitstellen
- Die AU-Bescheinigung (PDF, gescannt oder DOCX).
- Einen Operator: Schwärzen, Ersetzen oder Maskieren.
- Optionalen Hinweis auf den Beweiskräftigkeitsgrad (Erstbescheinigung/Folge).
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Name | PERSON | Marcel Köhler → [MITARBEITER] |
| Diagnose | DIAGNOSIS_ICD10 | J11.1 → [DIAGNOSE] |
| Vertragsarzt | PERSON | Dr. R. Fischer LANR 123456789 → [ARZT] |
| KVNR | DE_INSURANCE_NUMBER | F665544332 → [KVNR] |
| Datum | DATE_TIME | AU 12.04.-16.04.2026 → [unverändert] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 221 8765 43 → [TELEFON] |
Erreichte Konformität
- Stützt den Nachweis nach EFZG §5 ohne Offenlegung des Befunds.
- Behandelt ICD-10-Code, KVNR und LANR als besondere Kategorie gemäß DSGVO Art. 9.
- Schützt den Vorgang nach BDSG §26.
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Grenzen & Hinweise
Der Arbeitgeber hat im Regelfall keinen Anspruch auf den ärztlichen Befund — auch nicht in der papiergebundenen Bescheinigung. Prüfen Sie Freitext und lagern Sie eingegangene Belege getrennt von der allgemeinen Personalakte.
Häufig gestellte Fragen
Darf der Arbeitgeber den ärztlichen Befund erfahren?
Nein. EFZG §5 verlangt nur den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Der Befund gehört nicht in die Personalakte.
Was ändert das eAU-Verfahren?
Im eAU-Verfahren übermittelt die Krankenkasse den Zeitraum direkt; Papierbelege bleiben aber Ausnahmefall. Für diese hilft die Anwendung, ICD-10-Code und Arztdaten lokal zu schwärzen.
Bleibt die Bescheinigung nach der Schwärzung gültig?
Ja. Der AU-Zeitraum bleibt sichtbar und reicht der Lohnabrechnung für die Entgeltfortzahlung.