Anonymisierung der Hinweisgebermeldung mit anonym.plus

Schützen Sie die Identität der hinweisgebenden Person bei der internen Weitergabe der Meldung.

Das Hinweisgeberschutzgesetz 2023 (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um und verpflichtet die interne Meldestelle nach §§ 10–14 zur Vertraulichkeit. anonym.plus anonymisiert die Meldung auf Ihrem Gerät: Namen, Kontaktdaten und detaillierte Termine werden ersetzt, der gemeldete Sachverhalt bleibt verwertbar.

Wann es greift

Die Meldestelle muss den Inhalt einer Meldung an ein internes Ermittlungsteam weitergeben. Identität und Kontaktangaben der hinweisgebenden Person müssen dabei streng gewahrt bleiben.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Meldung in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die Anwendung analysiert Text, Anhänge und Metadaten.
  3. Markiert werden Namen, E-Mails, Telefonnummern und besondere Kategorien.
  4. Bestätigen Sie Treffer mit Bezug zur hinweisgebenden Person.
  5. Anonymisieren oder ersetzen Sie diese durch ein stabiles Pseudonym.
  6. Speichern Sie die weitergabefähige Fassung lokal.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
PersonenPERSONHinweisgeber → [HINWEISGEBER]
DatumDATE_TIMEMeldung am 17.03.2026 → [DATUM]
OrganisationORGANIZATIONEinkauf → [ABTEILUNG]
E-MailEMAIL_ADDRESStipp@beispiel.de → [EMAIL]
TelefonPHONE_NUMBER+49 30 999 88 77 → [TEL]
RentenversicherungDE_RENTENVERSICHERUNG12 345678 A 123 → [RVNR]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Detailreiche Schilderungen können mittelbar auf die hinweisgebende Person verweisen, auch ohne Namen. Prüfen Sie ungewöhnliche Funktionen oder Ereignisse.

Häufig gestellte Fragen

Wie sichert das HinSchG die Vertraulichkeit?

Die §§ 10–14 verpflichten die Meldestelle, die Identität zu schützen. Anonymisieren Sie Namen, Kontakte und identifizierende Details vor jeder Weitergabe.

Reicht eine Pseudonymisierung?

Pseudonyme bleiben personenbezogene Daten. Für breite Weitergabe wählen Sie vollständige Anonymisierung ohne zugängliche Zuordnungstabelle.

Bleibt der Inhalt verwertbar?

Ja. Sachverhalt und Beweismittel bleiben lesbar; nur identifizierende Merkmale werden entfernt.