Das Hinweisgeberschutzgesetz 2023 (HinSchG) setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um und verpflichtet die interne Meldestelle nach §§ 10–14 zur Vertraulichkeit. anonym.plus anonymisiert die Meldung auf Ihrem Gerät: Namen, Kontaktdaten und detaillierte Termine werden ersetzt, der gemeldete Sachverhalt bleibt verwertbar.
Wann es greift
Die Meldestelle muss den Inhalt einer Meldung an ein internes Ermittlungsteam weitergeben. Identität und Kontaktangaben der hinweisgebenden Person müssen dabei streng gewahrt bleiben.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie die Meldung in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
- Die Anwendung analysiert Text, Anhänge und Metadaten.
- Markiert werden Namen, E-Mails, Telefonnummern und besondere Kategorien.
- Bestätigen Sie Treffer mit Bezug zur hinweisgebenden Person.
- Anonymisieren oder ersetzen Sie diese durch ein stabiles Pseudonym.
- Speichern Sie die weitergabefähige Fassung lokal.
Was Sie bereitstellen
- Die Meldung als TXT, DOCX, PDF oder eingefügter Text.
- Eine Aktion: Anonymisierung, Pseudonymisierung oder Schwärzung.
- Optional eine Zuordnungstabelle, getrennt verwahrt.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Personen | PERSON | Hinweisgeber → [HINWEISGEBER] |
| Datum | DATE_TIME | Meldung am 17.03.2026 → [DATUM] |
| Organisation | ORGANIZATION | Einkauf → [ABTEILUNG] |
| EMAIL_ADDRESS | tipp@beispiel.de → [EMAIL] | |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 30 999 88 77 → [TEL] |
| Rentenversicherung | DE_RENTENVERSICHERUNG | 12 345678 A 123 → [RVNR] |
Erreichte Konformität
- Wahrt die Vertraulichkeit nach HinSchG § 12.
- Setzt die EU-Richtlinie 2019/1937 um.
- Lokal — keine Kopie wird über externe Dienste geleitet.
- Bearbeitungsdateien werden mit AES-256-GCM geschützt.
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Grenzen & Hinweise
Detailreiche Schilderungen können mittelbar auf die hinweisgebende Person verweisen, auch ohne Namen. Prüfen Sie ungewöhnliche Funktionen oder Ereignisse.
Häufig gestellte Fragen
Wie sichert das HinSchG die Vertraulichkeit?
Die §§ 10–14 verpflichten die Meldestelle, die Identität zu schützen. Anonymisieren Sie Namen, Kontakte und identifizierende Details vor jeder Weitergabe.
Reicht eine Pseudonymisierung?
Pseudonyme bleiben personenbezogene Daten. Für breite Weitergabe wählen Sie vollständige Anonymisierung ohne zugängliche Zuordnungstabelle.
Bleibt der Inhalt verwertbar?
Ja. Sachverhalt und Beweismittel bleiben lesbar; nur identifizierende Merkmale werden entfernt.