Schwärzung des Streitfalls behinderungsgerechte Ausstattung mit anonym.plus

Erörtern Sie die angemessene Vorkehrung, ohne die gesundheitlichen Daten unnötig zu verbreiten.

SGB IX § 164 verpflichtet Arbeitgeber, eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen und erforderliche Vorkehrungen zu treffen. Die zugehörigen Unterlagen enthalten Gesundheitsdaten nach DSGVO Art. 9 und BDSG § 26. anonym.plus tilgt diese Daten lokal auf Ihrem Gerät, sodass der Streitfall mit der Schwerbehindertenvertretung sachlich erörtert werden kann.

Wann es greift

Die Schwerbehindertenvertretung und die Personalabteilung diskutieren eine ergonomische Vorkehrung. Diagnose- und Untersuchungsdaten sollen aus der Diskussionsgrundlage ausgeblendet werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie das Streitprotokoll in anonym.plus.
  2. Die OCR liest auch ärztliche Atteste und Bescheinigungen.
  3. Die Anwendung markiert Namen, Diagnosen und Versicherungsnummern.
  4. Prüfen Sie jeden gesundheitlichen Treffer einzeln.
  5. Schwärzen oder ersetzen Sie die Daten gemäß Zweckbindung.
  6. Speichern Sie die Beratungsfassung lokal.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
PersonenPERSONAntragsteller → [MITARBEITER_2]
GesundheitMEDICAL_LICENSEDiagnose Rückenleiden → [GESUNDHEIT]
DatumDATE_TIMEAttest vom 12.05.2026 → [DATUM]
RentenversicherungDE_RENTENVERSICHERUNG27 320958 H 117 → [RVNR]
OrganisationORGANIZATIONBetriebsarzt → [BETRIEBSARZT]
E-MailEMAIL_ADDRESSbetriebsarzt@beispiel.de → [EMAIL]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Die Funktionsbeschränkung muss erkennbar bleiben, um die geeignete Vorkehrung zu wählen. Beschränken Sie die Bereinigung auf nicht erforderliche Details.

Häufig gestellte Fragen

Welche Daten darf ich tilgen?

Diagnosenamen und Behandlungsdaten lassen sich häufig zugunsten einer funktionalen Beschreibung ersetzen, ohne dass die Erforderlichkeit der Vorkehrung verloren geht.

Verlässt die Akte mein Gerät?

Nein. Die Anwendung arbeitet offline.

Wird die Schwerbehindertenvertretung weiterhin eingebunden?

Ja. Die Vertretung erhält die bereinigte Fassung; im Bedarfsfall werden Originale gesondert und zugriffsbeschränkt vorgehalten.