BetrVG § 85 räumt Beschäftigten das Recht ein, sich beim Betriebsrat zu beschweren; § 74 ff. verlangt vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. anonym.plus maskiert Namen, Kontaktdaten und weitere Identifikatoren der beteiligten Personen lokal auf Ihrem Gerät, sodass die Sachfrage erörtert werden kann, ohne unbeteiligte Beschäftigte namentlich zu nennen.
Wann es greift
Der Betriebsrat erhält eine schriftliche Beschwerde mit Verweisen auf Kolleginnen, Vorgesetzte und externe Kontakte. Vor der Aufnahme in die Sitzungsunterlagen sollten diese Identifikatoren ausgeblendet werden.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Beschwerde in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
- Die OCR liest auch Scans handschriftlicher Vermerke.
- Die Anwendung markiert Personen, E-Mails und Telefonnummern.
- Vergeben Sie über die Aliastabelle eine Kennung je Person.
- Wenden Sie Maskierung an, um Identifikatoren zu verbergen.
- Speichern Sie die Sitzungsfassung lokal.
Was Sie bereitstellen
- Die Beschwerde als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Maskierung oder Ersetzung.
- Optional die Aliastabelle für konsistente Kennungen.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Personen | PERSON | Markus Lehmann → [BESCHWERDEFÜHRER_2] |
| Personen | PERSON | die Teamleitung → [VORGESETZT_1] |
| EMAIL_ADDRESS | m.lehmann@beispiel.de → [EMAIL] | |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 40 222 33 44 → [TEL] |
| Datum | DATE_TIME | Vorfall am 18.05.2026 → [DATUM] |
| Organisation | ORGANIZATION | Logistikabteilung → [ABTEILUNG] |
Erreichte Konformität
- Sichert das Beschwerderecht aus BetrVG § 85.
- Wahrt die vertrauensvolle Zusammenarbeit nach BetrVG § 74.
- Vollständig lokal — der Betriebsrat erhält keine unbeteiligten Daten.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM geschützt.
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Grenzen & Hinweise
Die Sachfrage muss erkennbar bleiben. Achten Sie darauf, dass die Beschwerdegrundlage trotz Maskierung erörtert werden kann — sonst kann der Betriebsrat seine Aufgaben nach § 80 nicht wahrnehmen.
Häufig gestellte Fragen
Darf der Betriebsrat Klarnamen verlangen?
Im Rahmen seiner Aufgaben nach § 80 BetrVG kann er erforderliche Angaben verlangen. Die hier beschriebene Fassung dient internen Vorarbeiten und schützt unbeteiligte Personen.
Bleibt die Beschwerde verständlich?
Ja. Die Sachverhaltsdarstellung bleibt unverändert; lediglich Identifikatoren werden durch stabile Kennungen ersetzt.
Verlässt die Datei mein Gerät?
Nein. anonym.plus arbeitet ohne Netzwerkverbindung. Sitzungsunterlagen bleiben in Ihrer Organisation.