Im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach ArbGG enthält die Stellungnahme oft Verweise auf weitere Beschäftigte, frühere Vorfälle und interne E-Mails. AGG kann zusätzlich zur Anwendung kommen, wenn der Streit Diskriminierung betrifft. anonym.plus markiert und bereinigt diese Identifikatoren lokal, sodass die Stellungnahme verfahrensfest bleibt, ohne Dritte unnötig zu offenbaren.
Wann es greift
Die Rechtsabteilung bereitet die Klageerwiderung auf eine Kündigungsschutzklage vor. Sensible Drittangaben sollen vor der Einreichung beim Arbeitsgericht geschwärzt werden.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Stellungnahme und Anlagen in anonym.plus.
- Die OCR liest eingescannte Anlagen, E-Mail-Ausdrucke und Aktenseiten.
- Die Anwendung markiert Namen, Datumsangaben und Kontaktdaten.
- Prüfen Sie jeden Treffer im Lichte der Beweisführung.
- Schwärzen oder ersetzen Sie die nicht prozessrelevanten Identifikatoren.
- Speichern Sie die einreichungsfertige Fassung lokal.
Was Sie bereitstellen
- Stellungnahme und Anlagen als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Schwärzung, Ersetzung oder Maskierung.
- Optional eine Aliastabelle für die Aktenvorgänge.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Personen | PERSON | Klägerin Erika Maier → [KLÄGERIN_1] |
| Personen | PERSON | weiterer Beschäftigter → [DRITTE_2] |
| Datum | DATE_TIME | Klageschrift vom 09.04.2026 → [DATUM] |
| Organisation | ORGANIZATION | Arbeitsgericht Hamburg → [GERICHT] |
| EMAIL_ADDRESS | e.maier@beispiel.de → [EMAIL] | |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 40 819 22 11 → [TEL] |
Erreichte Konformität
- Berücksichtigt verfahrensrechtliche Pflichten des ArbGG.
- Beachtet Diskriminierungsschutz nach AGG.
- Vollständig lokal — die Stellungnahme verlässt Ihr Gerät nicht.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Beweisführende Passagen müssen erhalten bleiben. Tilgen Sie ausschließlich Identifikatoren, die für das Verfahren nicht relevant sind.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Namen Dritter aus der Stellungnahme entfernen?
Sofern die Identifikation Dritter für die Beweisführung nicht erforderlich ist, ja. Andernfalls vermerken Sie die Person und stützen sich auf Geheimhaltungsanträge nach § 174 GVG.
Verlässt die Datei mein Gerät?
Nein. anonym.plus arbeitet ohne Netzwerkanbindung.
Wie bleibt die Aktenkonsistenz gewahrt?
Die Aliastabelle weist denselben Identifikatoren über alle Anlagen hinweg dieselbe Kennung zu.