Schwärzung der Löschbestätigung für Datensätze mit anonym.plus

Die Löschbestätigung eines ausgeschiedenen Beschäftigten lokal bereinigen, bevor sie als Audit-Nachweis aufgehoben wird.

Nach Ausübung des Rechts auf Löschung nach DSGVO Art. 17 entsteht eine Löschbestätigung als Audit-Nachweis. Diese Bestätigung darf selbst keine neuen personenbezogenen Daten enthalten, die das Ziel der Löschung konterkarieren würden. anonym.plus tilgt verbliebene direkte Kennungen lokal auf dem Gerät; Bestätigungstexte (Datum der Löschung, betroffene Systeme, rechtliche Grundlage) bleiben für die Aufsichtsbehörde nachvollziehbar.

Wann es greift

Die Datenschutzkoordination dokumentiert jede ausgeführte Löschanforderung. Die Bestätigungstexte sollen in einem Audit-Repository abgelegt werden, ohne den Klarnamen der betroffenen Person zu enthalten.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Löschbestätigung (PDF, DOCX oder E-Mail-Export) in anonym.plus.
  2. Die Erkennung markiert Beschäftigtenname, Personalnummer, E-Mail und Datumsangaben.
  3. Strukturfelder (Liste der betroffenen Systeme, Begründung) bleiben unverändert.
  4. Ersetzen Sie den Klarnamen durch eine Vorgangs-ID wie [LOESCH_ID_2026_0042].
  5. Bewahren Sie das Datum der Löschung und die rechtliche Grundlage sichtbar.
  6. Speichern Sie die Bestätigung im Audit-Repository auf Ihrem Gerät.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
BetroffenerPERSONEva Becker → [LOESCH_ID_2026_0042]
PersonalnummerDE_TAX_IDPN-2015-0287 → [PERSONALNR]
E-MailEMAIL_ADDRESSe.becker@firma.de → [E-MAIL]
AnschriftLOCATIONHauptstraße 88, 04109 Leipzig → [ANSCHRIFT]
LöschdatumDATE_TIMEAusgeführt am 12.06.2026 → [LOESCHDATUM]
SachbearbeiterPERSONDPO Herr Müller → [SACHBEARBEITER]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Ein Audit-Repository selbst unterliegt der Aufbewahrungspflicht für Compliance-Nachweise (typischerweise drei bis sechs Jahre). Definieren Sie eine eigene Löschroutine für die Vorgangs-IDs nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Löschbestätigung den Klarnamen enthalten?

Im internen Audit-Repository ist ein Klarname zur Erfüllung des Löschanspruchs kontraproduktiv. Eine Vorgangs-ID bewahrt die Beweisfunktion ohne erneutes Personenrisiko.

Wie weisen wir der Aufsichtsbehörde die Löschung nach?

Die Bestätigung dokumentiert Datum, betroffene Systeme und die rechtliche Grundlage. Eine konkrete Person lässt sich der Aufsichtsbehörde im Bedarfsfall über die Vorgangs-ID rekonstruieren.

Welche Aufbewahrungsfrist gilt für das Audit-Repository selbst?

Die DSGVO setzt keine starre Frist; üblich sind drei Jahre nach Abschluss des Vorgangs. Nach Fristablauf wird auch die Bestätigung selbst gelöscht.