Die Massenentlassungsanzeige nach KSchG §17 ist gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in identifizierbarer Form abzugeben, für die Konsultation mit dem Betriebsrat nach BetrVG §111 reicht jedoch eine strukturelle Übersicht. Eine lokale Schwärzung der personenbezogenen Felder ermöglicht die Diskussion von Sozialplan und Interessenausgleich, ohne Einzelpersonen offenzulegen. anonym.plus tilgt Namen, Geburtsdaten und Funktionen auf dem Gerät, während Stellenanzahl, Berufsgruppen und Fristen unverändert bleiben.
Wann es greift
Die Geschäftsleitung bereitet die Konsultation mit dem Betriebsrat zu einem geplanten Personalabbau vor. Aggregate (Anzahl je Berufsgruppe, Standort, Zeitraum) sind erforderlich; eine namentliche Liste soll erst in einer späteren Verhandlungsphase eingeführt werden.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie die Anzeige (PDF-Formular der BA oder begleitendes XLSX) in anonym.plus.
- Die Erkennung markiert Beschäftigtennamen, Geburtsdaten und Personalnummern.
- Strukturfelder (Berufsgruppe, Standort, geplanter Beendigungszeitraum) bleiben erhalten.
- Schwärzen Sie die personenbezogenen Felder einheitlich.
- Erzeugen Sie eine aggregierte Übersicht je Berufsgruppe als zweite Exportdatei.
- Speichern Sie beide Dateien lokal; die Übermittlung an die BA erfolgt im Original.
Was Sie bereitstellen
- Die Massenentlassungsanzeige (BA-Formular, XLSX, PDF).
- Eine Operation: Schwärzen für die interne Konsultation.
- Optional: Aggregationsregeln je Berufsgruppe und Standort.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Beschäftigter | PERSON | Stefan Krause → [BESCHAEFTIGTER] |
| Geburtsdatum | DATE_TIME | 08.11.1968 → [GEBURTSDATUM] |
| Personalnummer | DE_TAX_ID | PN-2002-0091 → [PERSONALNR] |
| Berufsgruppe | OCCUPATION | Industriemechaniker → [BERUF] |
| Standort | LOCATION | Werk Bochum → [STANDORT] |
| Eintrittsdatum | DATE_TIME | 01.09.2002 → [EINTRITT] |
Erreichte Konformität
- KSchG §17 verlangt die Anzeige bei Massenentlassung; die Konsultation kann mit aggregierten Daten erfolgen.
- BetrVG §111 regelt die Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen.
- DSGVO Art. 5(1)(c) verlangt Datenminimierung — aggregierte Übersichten erfüllen dies.
- Lokale Verarbeitung mit AES-256-GCM auf dem Arbeitsplatz der HR-Abteilung.
Anonymisieren Sie Massenentlassungsanzeigen nach KSchG §17 lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →
Grenzen & Hinweise
Bei kleinen Berufsgruppen (k<5) bleibt eine Reidentifikation auch ohne Namen möglich. Wenden Sie k-Anonymitäts-Schwellen an oder bündeln Sie Berufsgruppen, bevor Sie die Aggregate verteilen.
Häufig gestellte Fragen
Darf die Anzeige gegenüber der Bundesagentur ebenfalls geschwärzt eingereicht werden?
Nein. Die Einreichung nach KSchG §17 erfolgt mit identifizierbaren Daten. Die hier beschriebene Bereinigung dient ausschließlich der internen Konsultation.
Welche Aggregationsstufe wahrt die Anonymität?
Eine k-Anonymität ab 5 (mindestens fünf Beschäftigte pro Gruppe) gilt als üblicher Schwellenwert; bei sensiblen Merkmalen empfiehlt sich ein höherer Wert.
Können Beschäftigtenvertretungen die Originaldatei einsehen?
Der Betriebsrat hat ein Informationsrecht nach BetrVG §111, das auch personenbezogene Auskünfte umfasst. Die geschwärzte Fassung dient der Vorbereitung und Diskussion.