Schwärzung der Massenentlassungsmeldung mit anonym.plus

Namens- und Tätigkeitsangaben in der Anzeige nach KSchG §17 vor der internen Konsultation entfernen.

Die Massenentlassungsanzeige nach KSchG §17 ist gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in identifizierbarer Form abzugeben, für die Konsultation mit dem Betriebsrat nach BetrVG §111 reicht jedoch eine strukturelle Übersicht. Eine lokale Schwärzung der personenbezogenen Felder ermöglicht die Diskussion von Sozialplan und Interessenausgleich, ohne Einzelpersonen offenzulegen. anonym.plus tilgt Namen, Geburtsdaten und Funktionen auf dem Gerät, während Stellenanzahl, Berufsgruppen und Fristen unverändert bleiben.

Wann es greift

Die Geschäftsleitung bereitet die Konsultation mit dem Betriebsrat zu einem geplanten Personalabbau vor. Aggregate (Anzahl je Berufsgruppe, Standort, Zeitraum) sind erforderlich; eine namentliche Liste soll erst in einer späteren Verhandlungsphase eingeführt werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie die Anzeige (PDF-Formular der BA oder begleitendes XLSX) in anonym.plus.
  2. Die Erkennung markiert Beschäftigtennamen, Geburtsdaten und Personalnummern.
  3. Strukturfelder (Berufsgruppe, Standort, geplanter Beendigungszeitraum) bleiben erhalten.
  4. Schwärzen Sie die personenbezogenen Felder einheitlich.
  5. Erzeugen Sie eine aggregierte Übersicht je Berufsgruppe als zweite Exportdatei.
  6. Speichern Sie beide Dateien lokal; die Übermittlung an die BA erfolgt im Original.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
BeschäftigterPERSONStefan Krause → [BESCHAEFTIGTER]
GeburtsdatumDATE_TIME08.11.1968 → [GEBURTSDATUM]
PersonalnummerDE_TAX_IDPN-2002-0091 → [PERSONALNR]
BerufsgruppeOCCUPATIONIndustriemechaniker → [BERUF]
StandortLOCATIONWerk Bochum → [STANDORT]
EintrittsdatumDATE_TIME01.09.2002 → [EINTRITT]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Bei kleinen Berufsgruppen (k<5) bleibt eine Reidentifikation auch ohne Namen möglich. Wenden Sie k-Anonymitäts-Schwellen an oder bündeln Sie Berufsgruppen, bevor Sie die Aggregate verteilen.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Anzeige gegenüber der Bundesagentur ebenfalls geschwärzt eingereicht werden?

Nein. Die Einreichung nach KSchG §17 erfolgt mit identifizierbaren Daten. Die hier beschriebene Bereinigung dient ausschließlich der internen Konsultation.

Welche Aggregationsstufe wahrt die Anonymität?

Eine k-Anonymität ab 5 (mindestens fünf Beschäftigte pro Gruppe) gilt als üblicher Schwellenwert; bei sensiblen Merkmalen empfiehlt sich ein höherer Wert.

Können Beschäftigtenvertretungen die Originaldatei einsehen?

Der Betriebsrat hat ein Informationsrecht nach BetrVG §111, das auch personenbezogene Auskünfte umfasst. Die geschwärzte Fassung dient der Vorbereitung und Diskussion.