Schwärzung der Angaben zu Unterhaltsberechtigten mit anonym.plus

Schützen Sie Daten von Kindern und unterhaltspflichtigen Angehörigen vor jeder Weitergabe.

Die Redaktion der Angaben zu Unterhaltsberechtigten tilgt Namen, Geburtsdaten und Steuer-IDs der Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger aus den Onboarding-Formularen. Daten Minderjähriger genießen nach DSGVO Art. 9 einen erhöhten Schutz; BDSG §26 verlangt Erforderlichkeit. anonym.plus erkennt die Felder lokal auf Ihrem Rechner und entfernt sie aus jeder Ausfertigung.

Wann es greift

Die Lohnabteilung leitet anonymisierte Auszüge an die externe Prüfungsgesellschaft weiter, die die Lohnsteuerfreibeträge stichprobenartig prüft. Aus den Auszügen werden Namen und Geburtsdaten der Kinder entfernt; sichtbar bleibt nur die Zahl der Freibeträge.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie das Onboarding-Formular oder den Auszug in anonym.plus.
  2. Die lokale Erkennung markiert Namen der Kinder, Geburts­daten und Steuer-IDs.
  3. Bestätigen Sie jeden Treffer und schließen Sie reine Freibetrags­zahlen aus.
  4. Wählen Sie die Aktion Schwärzen für die externe Stichprobe.
  5. Wenden Sie die Aktion auf alle betroffenen Formulare an.
  6. Speichern Sie die Kopien lokal; das Original verbleibt in der HR-Akte.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamenPERSONKind: Mia Beck → [KIND]
DatumsangabenDATE_TIMEGeboren 12.08.2018 → [GEB_KIND]
Steuer-IDDE_TAX_ID11 567 890 124 → [STEUER_ID_KIND]
BeziehungRELATIONSHIPTochter → [BEZIEHUNG]
AdresseLOCATIONHauptstraße 18, 50667 Köln → [ADRESSE]
KontaktEMAIL_ADDRESSvater@firma.de → [EMAIL]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Die Lohnabrechnung benötigt die echten Freibeträge mit Stamm­daten. Schwärzen Sie nur Auszüge, die das Lohnbüro verlassen, nicht die operative Stammdatenhaltung.

Häufig gestellte Fragen

Warum sind Daten der Kinder besonders zu schützen?

Personen­bezogene Daten Minderjähriger genießen erhöhten Schutz; eine sparsame Verarbeitung gehört zum Erforderlichkeits­grundsatz nach BDSG §26.

Können Freibetrags­zahlen sichtbar bleiben?

Ja. Sie werden über die Positivliste von der Maskierung ausgenommen.

Wird das Original verändert?

Nein. Nur die ausgewählte Kopie wird bereinigt.