Schwärzung von Hintergrundprüfungsunterlagen in der Einstellungsakte mit anonym.plus

Schützen Sie die Inhalte einer Hintergrund­prüfung vor jeder Weitergabe aus der HR.

Die Redaktion der Hintergrund­prüfungs­unterlagen tilgt Namen, Geburtsdaten, Aktenzeichen und Anbieter-Referenzen aus den Berichten, die im Rahmen einer Pre-Employment-Prüfung in die Einstellungsakte gelangen. BDSG §26 verlangt für jede Verarbeitung von Beschäftigtendaten eine erforderliche Grundlage; anonym.plus erkennt die Felder lokal auf Ihrem Rechner.

Wann es greift

Das Justiziariat verlangt zur Verteidigung gegen eine arbeitsrechtliche Klage Auszüge aus der Hintergrund­prüfung. Aus den Auszügen werden Namen Dritter, Aktenzeichen und Prüfdienst-Referenzen entfernt; sichtbar bleibt die abschließende Bewertung.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die Berichts­mappe in anonym.plus auf Ihrem Rechner.
  2. Die Anwendung markiert Namen, Adressen, Datumsangaben und Aktenzeichen.
  3. Bestätigen Sie die Treffer und schließen Sie die abschließende Bewertung aus.
  4. Wählen Sie die Aktion Schwärzen für die Justizvorlage.
  5. Wenden Sie die Aktion auf die gesamte Mappe an.
  6. Speichern Sie die bereinigte Mappe lokal; das Original verbleibt im HR-Tresor.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamenPERSONBewerberin: Selma Korkmaz → [BEWERBERIN]
AktenzeichenIDBG-2026-04432 → [AKTENNR]
AnbieterORGANIZATIONBackCheck GmbH → [ANBIETER]
DatumsangabenDATE_TIMEBericht vom 04.06.2026 → [DATUM]
AdresseLOCATIONHauptstraße 5, 80331 München → [ADRESSE]
KontaktEMAIL_ADDRESSsupport@backcheck.de → [EMAIL]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Die Anbieter-Originalberichte müssen zur Beweisführung erhalten bleiben. Bereinigen Sie ausschließlich die Auszüge, die das Haus verlassen. Freitext mit Bewertungs­begriffen sollte fachkundig geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Inhalte dürfen aus einer Hintergrund­prüfung Dritte erreichen?

Nur die Inhalte, für die die Empfangsstelle eine Rechts­grundlage hat. Alles andere ist im Sinne von BDSG §26 zu redigieren.

Bleibt die abschließende Bewertung sichtbar?

Ja. Tragen Sie die Bewertungs­begriffe in die Positivliste ein; sie werden nicht maskiert.

Wird der Anbieter informiert?

Nein. Die Verarbeitung erfolgt lokal in der HR; der externe Prüfdienst erhält keinen Hinweis.