Die Redaktion der Hintergrundprüfungsunterlagen tilgt Namen, Geburtsdaten, Aktenzeichen und Anbieter-Referenzen aus den Berichten, die im Rahmen einer Pre-Employment-Prüfung in die Einstellungsakte gelangen. BDSG §26 verlangt für jede Verarbeitung von Beschäftigtendaten eine erforderliche Grundlage; anonym.plus erkennt die Felder lokal auf Ihrem Rechner.
Wann es greift
Das Justiziariat verlangt zur Verteidigung gegen eine arbeitsrechtliche Klage Auszüge aus der Hintergrundprüfung. Aus den Auszügen werden Namen Dritter, Aktenzeichen und Prüfdienst-Referenzen entfernt; sichtbar bleibt die abschließende Bewertung.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Berichtsmappe in anonym.plus auf Ihrem Rechner.
- Die Anwendung markiert Namen, Adressen, Datumsangaben und Aktenzeichen.
- Bestätigen Sie die Treffer und schließen Sie die abschließende Bewertung aus.
- Wählen Sie die Aktion Schwärzen für die Justizvorlage.
- Wenden Sie die Aktion auf die gesamte Mappe an.
- Speichern Sie die bereinigte Mappe lokal; das Original verbleibt im HR-Tresor.
Was Sie bereitstellen
- Hintergrundprüfungsberichte als PDF, DOCX oder gescannte Mappe.
- Aktion: Schwärzen oder Ersetzen mit typisierter Marke.
- Optional: Positivliste freigegebener Bewertungsbegriffe.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Namen | PERSON | Bewerberin: Selma Korkmaz → [BEWERBERIN] |
| Aktenzeichen | ID | BG-2026-04432 → [AKTENNR] |
| Anbieter | ORGANIZATION | BackCheck GmbH → [ANBIETER] |
| Datumsangaben | DATE_TIME | Bericht vom 04.06.2026 → [DATUM] |
| Adresse | LOCATION | Hauptstraße 5, 80331 München → [ADRESSE] |
| Kontakt | EMAIL_ADDRESS | support@backcheck.de → [EMAIL] |
Erreichte Konformität
- Folgt dem Erforderlichkeitsgrundsatz aus BDSG §26 für die Pre-Employment-Prüfung.
- Schützt besondere Kategorien nach DSGVO Art. 9, falls Gesundheitshinweise enthalten sind.
- Lokale Verarbeitung; keine Übermittlung an externe Dienste.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM auf Ihrem Gerät verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Die Anbieter-Originalberichte müssen zur Beweisführung erhalten bleiben. Bereinigen Sie ausschließlich die Auszüge, die das Haus verlassen. Freitext mit Bewertungsbegriffen sollte fachkundig geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Inhalte dürfen aus einer Hintergrundprüfung Dritte erreichen?
Nur die Inhalte, für die die Empfangsstelle eine Rechtsgrundlage hat. Alles andere ist im Sinne von BDSG §26 zu redigieren.
Bleibt die abschließende Bewertung sichtbar?
Ja. Tragen Sie die Bewertungsbegriffe in die Positivliste ein; sie werden nicht maskiert.
Wird der Anbieter informiert?
Nein. Die Verarbeitung erfolgt lokal in der HR; der externe Prüfdienst erhält keinen Hinweis.