Schwärzung der Personalaktenauskunft (Einsichtsrecht) mit anonym.plus

Bereiten Sie Auskünfte aus der HR-Akte vor, ohne Daten Dritter offenzulegen.

Die Redaktion der Personalakten­auskunft tilgt Namen Dritter, Hinweise auf andere Beschäftigte und Bewertungs­quellen aus dem Auszug, der nach DSGVO Art. 15 und BetrVG §83 an die anfragende Beschäftigte erteilt wird. Die Auskunft muss vollständig über die eigenen Daten sein, darf jedoch keine Angaben Dritter offenlegen. anonym.plus erkennt fremde Bezüge lokal auf Ihrem Rechner.

Wann es greift

Eine Beschäftigte verlangt Auskunft über die zu ihren Stammdaten gespeicherten Inhalte. Der Auszug aus der Akte enthält Hinweise auf Vorgesetzte, Kollegen und externe Gutachter, deren Namen vor der Übergabe entfernt werden müssen.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie den Akten­auszug in anonym.plus auf Ihrem Rechner.
  2. Die Anwendung markiert Namen, Kontakte und Aktenzeichen Dritter.
  3. Bestätigen Sie die Treffer und schließen Sie den Namen der antragstellenden Seite aus.
  4. Wählen Sie die Aktion Schwärzen für die Auskunft.
  5. Prüfen Sie das Ergebnis im Vier-Augen-Prinzip mit dem Datenschutz­beauftragten.
  6. Speichern Sie die Auskunft lokal für die Übergabe.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamenPERSONVorgesetzte: Bauer → [DRITTE]
NamenPERSONGutachter: Dr. Schwarz → [GUTACHTER]
AktenzeichenIDVW-2025-00871 → [AKTENNR]
DatumsangabenDATE_TIMEVorgang vom 12.11.2025 → [DATUM]
AdresseLOCATIONWerk Süd, Stuttgart → [STANDORT]
KontaktEMAIL_ADDRESSgutachter@kanzlei.de → [EMAIL]

Erreichte Konformität

Anonymisieren Sie Personalakten­auskunft (Einsichtsrecht) lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →

Grenzen & Hinweise

Die anfragende Seite hat Anspruch auf vollständige Auskunft über die eigenen Inhalte. Schwärzen Sie nur die Angaben Dritter; die eigenen Stammdaten müssen vollständig sichtbar bleiben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben Dritter dürfen in der Auskunft bleiben?

Nur solche, die für das Verständnis der eigenen Inhalte zwingend sind. Im Zweifel sind Namen und Kontakte Dritter zu schwärzen.

Können Beurteilungs­texte vollständig sichtbar bleiben?

Beurteilungen über die anfragende Seite bleiben sichtbar; Namen der Beurteilenden werden in der Regel geschwärzt.

Wird die Auskunft selbst übertragen?

Nein. Die Anwendung erzeugt nur die bereinigte Kopie; die Übergabe organisiert die HR.