Die Pseudonymisierung der Sozialversicherungsmeldung tauscht direkte Bezeichner in der elektronischen Anmeldung gegen stabile Marken aus. Die Meldung nach SGB IV §28a enthält die Rentenversicherungs-Kennung, das Geburtsdatum und die Personalnummer der Beschäftigten. anonym.plus erkennt diese Felder lokal auf Ihrem Rechner und ersetzt sie, sodass die Datei für sekundäre Auswertungen ohne Klarnamen verwendbar bleibt.
Wann es greift
Die Lohnabteilung übergibt Anmeldungsdaten an einen externen Statistikdienstleister, der nur Versichertenkohorten auswertet. Vor der Übergabe müssen Versicherungs-Kennung und Name durch stabile Marken ersetzt werden, damit die Kohorten verknüpfbar bleiben, ohne Personen wiederherstellen zu können.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie den Datensatz oder das Exportprotokoll in anonym.plus.
- Die lokale Erkennung markiert Versicherungs-Kennung, Personalnummer, Namen und Geburtsdatum.
- Konfigurieren Sie einen stabilen Alias je Person für die spätere Kohorten-Verknüpfung.
- Bestätigen Sie jeden Treffer und schließen Sie reine Betriebsnummern aus.
- Wählen Sie die Aktion Ersetzen, damit die Tabelle ihre Struktur behält.
- Speichern Sie die bereinigte Ausfertigung; die Original-Meldung bleibt unangetastet.
Was Sie bereitstellen
- DEÜV-Meldung als XML-, CSV- oder PDF-Ausgabe Ihrer Entgeltsoftware.
- Ein stabiler Alias-Schlüssel pro Person für wiederholte Auswertungen.
- Optional: Positivliste mit Betriebsnummern, die nicht maskiert werden sollen.
Erkannte personenbezogene Datentypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Namen | PERSON | Bashir Demir → [VERSICHERTE] |
| Rentenversicherung | DE_RENTENVERSICHERUNG | 65 170539 D 015 → [SVNR] |
| Steuer-ID | DE_TAX_ID | 11 234 567 890 → [STEUER_ID] |
| Datumsangaben | DATE_TIME | Beschäftigt seit 01.07.2026 → [EINTRITT] |
| Adresse | LOCATION | Lessingstraße 14, 04109 Leipzig → [ADRESSE] |
| Kontakt | EMAIL_ADDRESS | b.demir@firma.de → [EMAIL] |
Erreichte Konformität
- Stützt die Meldepflicht nach SGB IV §28a und der DEÜV.
- Die Pseudonymisierung wird in DSGVO Art. 4 Nr. 5 als Schutzmaßnahme anerkannt.
- Die lokale Verarbeitung verhindert die Offenlegung an Dritte im Sinne von BDSG §26.
- Arbeitsdateien sind mit AES-256-GCM auf Ihrem Gerät geschützt.
Anonymisieren Sie Anmeldung zur Sozialversicherung lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →
Grenzen & Hinweise
Die Krankenkasse benötigt die echte Versicherungs-Kennung zur Verarbeitung. Pseudonymisieren Sie ausschließlich die Kopie für sekundäre Zwecke und bewahren Sie das Originalprotokoll der Entgeltsoftware auf. Bei kleinen Kohorten kann das Risiko der Reidentifizierung steigen.
Häufig gestellte Fragen
Ersetzt die pseudonymisierte Datei die Originalmeldung an die Krankenkasse?
Nein. Die Meldung an die Einzugsstelle muss die echte Versicherungs-Kennung enthalten. Die Pseudonymisierung dient nur sekundären Auswertungen.
Bleiben Auswertungen über Personen hinweg möglich?
Ja, sofern Sie denselben Alias-Schlüssel für eine Person über mehrere Dateien hinweg verwenden. So lassen sich Kohorten verknüpfen, ohne den Klarnamen offenzulegen.
Muss ich für anonym.plus einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen?
Nein. Die Anwendung verarbeitet ausschließlich lokal auf Ihrem Gerät; ein Vertrag nach DSGVO Art. 28 ist für diese Verarbeitung nicht erforderlich.