Die Pseudonymisierung des Dolmetscherprotokolls tilgt personenbezogene Daten aus der Notiz oder dem Vermerk über den Dolmetschereinsatz in einer Vernehmung nach GVG § 185. anonym.plus verarbeitet das Dokument lokal: Name und Akkreditierung des Dolmetschers, Identifikatoren der vernehmenden Person und Sprachangaben werden pseudonymisiert.
Wann es greift
Eine Vernehmung wurde mit Dolmetscherunterstützung durchgeführt. Der Einsatzvermerk enthält Name und Akkreditierungsnummer des Dolmetschers sowie persönliche Angaben der vernommenen Person. Diese müssen vor der Aktenvorlage pseudonymisiert werden.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie den Dolmetschereinsatz-Vermerk in die lokal installierte Anwendung.
- Das System erkennt Dolmetscher- und Zeugenidentifikatoren gesondert.
- Sprachkürzel und verfahrensrechtliche Vermerke bleiben erhalten.
- Prüfen und bestätigen Sie die Pseudonymisierungsvorschläge.
- Exportieren Sie den bereinigten Vermerk lokal.
Was Sie bereitstellen
- Den Dolmetschereinsatz-Vermerk als PDF, DOCX oder TXT.
- Den Modus: Pseudonymisieren oder Schwärzen.
- Optional: eine Whitelist für Sprachbezeichnungen und Rollenangaben.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Dolmetscher | PERSON | Dolmetscher Ahmed Al-Rashid → [DOLM_1] |
| Vernehmungsperson | PERSON | Befragte Fatima Yilmaz → [BEFR_1] |
| Datum | DATE_TIME | Einsatz am 19.03.2026, 09:30 Uhr → [DATUM] |
| Verhandlungsort | LOCATION | AG Dortmund, Sitzungssaal 5 → [ORT] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | Az. 14 C 88/26 → [AZ] |
| Akkreditierung | CASE_NUMBER | Dolmetscher-Nr. DO-2024-0456 → [AKKR] |
Erreichte Konformität
- Unterstützt die datenschutzkonforme Dokumentation von Dolmetschereinsätzen nach GVG § 185.
- Pseudonymisiert personenbezogene Daten gemäß DSGVO Art. 6.
- Keine externen Verbindungen: der Vermerk verbleibt auf Ihrem Gerät.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM verschlüsselt.
Anonymisieren Sie Dolmetschereinsatz-Vermerke lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →
Grenzen & Hinweise
Dolmetscherprotokolle enthalten oft mehrsprachige Textpassagen. Das System erkennt Identifikatoren in Deutsch und gängigen weiteren Sprachen; seltene Sprachkombinationen sollten manuell geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Müssen Dolmetscherdaten pseudonymisiert werden?
Ja, sofern das Protokoll an Dritte weitergegeben wird. Name und Akkreditierungsnummer des Dolmetschers sind personenbezogene Daten nach DSGVO Art. 4.
Werden auch nichtdeutsche Texte erkannt?
Das System unterstützt Mehrsprachigkeit und erkennt gängige Identifikatoren in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und weiteren Sprachen.
Kann ich den Vermerk zusammen mit dem Hauptprotokoll verarbeiten?
Ja. Laden Sie beide Dokumente und wenden Sie konsistente Pseudonyme an.