Anonymisierung des Dokumentenvorlagesatzes mit anonym.plus

Entfernen Sie jeden Identifikator aus dem Konvolut, bevor es der Gegenseite übergeben wird.

Bevor ein Dokumentenvorlagesatz an die Gegenseite übermittelt wird, muss der Anwalt nicht verfahrensrelevante personenbezogene Daten tilgen. Die Vorlagepflicht richtet sich nach ZPO § 142; ergänzend gilt BRAO § 43a Abs. 2 zum Berufsgeheimnis. anonym.plus erkennt und entfernt diese Angaben direkt auf Ihrem Rechner — kein Dokument wird an einen externen Server übertragen.

Wann es greift

Das Gericht ordnet die Vorlage eines umfangreichen Schriftgutbestands an. Viele Belege enthalten Kontaktdaten oder Kontonummern, die nicht Streitgegenstand sind und vor der Übergabe geschwärzt werden müssen.

Wie anonym.plus es löst

  1. Laden Sie das Konvolut (PDF, DOCX, archivierte E-Mails) in die lokal installierte Anwendung.
  2. Die integrierte OCR-Engine entschlüsselt auch eingescannte Seiten und digitale Stempel.
  3. Das Erkennungsmodul markiert Namen, Datumsangaben, Kontonummern, Adressen und Telefonnummern.
  4. Prüfen Sie jeden Treffer und verwerfen Sie fälschlich erkannte Rechtsbegriffe.
  5. Ersetzen Sie jeden sensiblen Wert durch eine neutrale Bezeichnung oder schwärzen Sie ihn vollständig.
  6. Speichern Sie die bereinigte Fassung; das Original verbleibt auf Ihrer Festplatte.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
PersonPERSONKlaus Müller → [PARTEI_1]
DatumDATE_TIMEunterzeichnet am 03.02.2026 → [DATUM]
IBANDE_IBANDE89 3704 0044 0532 0130 00 → [IBAN]
AnschriftLOCATIONFriedrichstraße 12, 10117 Berlin → [ANSCHRIFT]
TelefonPHONE_NUMBER+49 30 1234 5678 → [TEL]
PersonalausweisDE_PERSONALAUSWEISL01X00T471 → [AUSWEIS]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Umfangreiche Bestände enthalten heterogene Formate. Bei eingescannten Unterlagen geringer Qualität kann die OCR einzelne Zeichen übersehen. Prüfen Sie jeden Stapel vor der offiziellen Übergabe, insbesondere handschriftliche Anlagen.

Häufig gestellte Fragen

Muss alles ungeschwärzt vorgelegt werden?

Nein. Die Vorlagepflicht ist auf erhebliche Unterlagen beschränkt. Personenbezogene Angaben ohne Bezug zum Streitstoff bleiben geschützt — die prozessuale Wahrheitspflicht und der Datenschutz stehen nicht im Widerspruch.

Verlässt das Konvolut das Kanzleisystem während der Bearbeitung?

Niemals. Die Anwendung arbeitet ausschließlich auf Ihrem Gerät. Es findet kein Upload statt, sodass das Berufsgeheimnis von Anfang bis Ende gewahrt bleibt.

Bleibt die Kopie für die Gegenseite verwendbar?

Ja. Seitennummerierung, Bates-Referenzen und Aktenstruktur bleiben erhalten; nur die schützenswerten Werte werden durch stabile, lesbare Bezeichnungen ersetzt.