Tilgung von PII im Beweisantrag (Dritter) mit anonym.plus

Tilgen Sie Drittdaten aus Beweisanträgen nach ZPO § 142, bevor der Schriftsatz weitergeleitet wird.

Die Tilgung von PII im Beweisantrag schützt personenbezogene Angaben Dritter in Vorlageanordnungen gemäß ZPO § 142. Gerichte fordern häufig Urkunden Dritter an; deren Kontaktdaten und Identifikationsnummern sind in der Regel nicht öffentlich zu übermitteln. anonym.plus entfernt diese Angaben lokal, ohne die Dateien zu übertragen.

Wann es greift

Ein Anwalt stellt einen Antrag auf Vorlageanordnung gegenüber einer Bank. Die Eingabe enthält Kontonummern, Namen von Kontoinhabern und Adressen, die über das für die Anordnung Erforderliche hinausgehen.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie den Beweisantrag in die lokal installierte Anwendung.
  2. Der integrierte Erkennungsmotor findet Kontonummern, Namen und Anschriften.
  3. Markieren Sie die zu tilgenden Angaben und behalten Sie verfahrensrelevante Daten.
  4. Tilgen Sie die bestätigten Identifikatoren endgültig oder ersetzen Sie sie.
  5. Exportieren Sie den bereinigten Antrag; das Original verbleibt auf Ihrem Gerät.
  6. Optional: Erstellen Sie eine Zuordnungstabelle für interne Rückverfolg­barkeit.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
AuskunftspersonPERSONPeter Hoffmann → [DRITTER]
IBANDE_IBANDE02 1203 0000 0020 2051 00 → [IBAN]
AnschriftLOCATIONIndustriestr. 22, 70565 Stuttgart → [ORT]
Handelsregister-Nr.DE_REGISTERED_HANDELSREGISTER_NRHRA 54321 → [HRA]
TelefonPHONE_NUMBER+49 711 98765 → [TEL]
DatumDATE_TIMEKontoeröffnung 01.01.2020 → [DATUM]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Der Beweisantrag muss das Beweismittel und die Beweistatsache hinreichend bestimmt benennen. Tilgen Sie keine Angaben, die für die Individualisierung des Beweismittels erforderlich sind.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Identität des Dritten im Antrag vollständig anonymisieren?

Nur wenn seine Identität für den Vorlageanspruch unerheblich ist. ZPO § 142 setzt die Bestimmbarkeit des Dritten voraus.

Verliere ich durch die Tilgung den Bezug zum Beweismittel?

Nein. Die Zuordnungstabelle sichert den Rückbezug intern, ohne Daten nach außen zu geben.

Bleiben die Dateien nach der Bearbeitung auf meinem Gerät?

Ja. Weder Original noch bereinigte Version verlassen Ihren Rechner.