Die Anonymisierung der Parteierklärung entfernt personenbezogene Angaben aus Verhandlungsprotokollen und Mitschriften mündlicher Erklärungen nach ZPO § 137. In der mündlichen Verhandlung gemachte Äußerungen enthalten häufig Adressdaten, Kontoinformationen und weitere sensible Details. anonym.plus pseudonymisiert diese Stellen lokal auf Ihrem Gerät.
Wann es greift
Nach einer Güteverhandlung erhält der Anwalt eine Protokollkopie. Er möchte die Bankdaten und Wohnanschrift der Partei anonymisieren, bevor er das Protokoll an den Mandanten oder eine Dritte weitergibt.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie das Verhandlungsprotokoll in die lokale Anwendung.
- OCR extrahiert den Text auch aus schriftlich fixierten Mitschriften.
- Der Erkennungsmotor hebt Parteiennamen, Anschriften und Kontodaten hervor.
- Prüfen Sie die Markierungen und schützen Sie verfahrensrelevante Passagen.
- Anonymisieren Sie die bestätigten Stellen durch Platzhalter oder Schwärzung.
- Exportieren Sie die anonymisierte Protokollkopie; das Original bleibt unverändert.
Was Sie bereitstellen
- Das Protokoll der mündlichen Verhandlung als PDF oder DOCX.
- Eine Aktion: Anonymisieren, Pseudonymisieren oder Teilschwärzung.
- Optional: Wortliste mit Rechtsbegriffen, die nicht anonymisiert werden sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Partei | PERSON | Susanne Becker → [PARTEI] |
| Anschrift | LOCATION | Rosengasse 3, 50667 Köln → [ORT] |
| Datum | DATE_TIME | Verhandlung am 20.03.2026 → [DATUM] |
| IBAN | DE_IBAN | DE21 2004 1155 0521 3500 70 → [IBAN] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 221 123456 → [TEL] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | 3 Ca 567/26 → [AZ] |
Erreichte Konformität
- Entspricht dem Schutz mündlicher Erklärungen nach ZPO § 137 und DSGVO Art. 5.
- Keine Übertragung des Protokolls — vollständig lokale Verarbeitung.
- Schützt Parteidaten gemäß DSGVO Art. 4 Nr. 1.
- Arbeitsdateien mit AES-256-GCM verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Parteierklärungen aus mündlichen Verhandlungen können prozessrechtlich bindend sein. Anonymisieren Sie keine Erklärungen, die für die Entscheidung erheblich sind; beschränken Sie sich auf begleitende Identifikatoren.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich Parteierklärungen vollständig anonymisieren?
Nur die personenbezogenen Angaben, die nicht zum Inhalt der Erklärung gehören. Die Erklärung selbst muss lesbar und authentisch bleiben.
Kann ich mehrere Protokolle in einem Schritt bearbeiten?
Ja. Das System verarbeitet alle Dateien nacheinander und zeigt die Treffer für jede Datei zur individuellen Freigabe an.
Verlassen die Protokolldateien mein Gerät?
Nein. Die gesamte Verarbeitung findet lokal statt.