Die Pseudonymisierung der Minderjährigen-Identität schützt Namen, Geburtsdaten und Anschriften von Kindern und Jugendlichen in familienrechtlichen und anderen Verfahren. GVG § 170 schützt den nichtöffentlichen Charakter solcher Sitzungen; die DSGVO und das BDSG-neu sehen für Minderjährige erhöhten Schutz vor. anonym.plus pseudonymisiert diese Angaben lokal ohne Serververbindung.
Wann es greift
In einem Sorgerechtsprozess nach FamFG enthält der Schriftsatz Namen, Schuladressen und Geburtsdaten der betroffenen Kinder. Vor der Weitergabe an den Verfahrensbeistand sollen diese Angaben pseudonymisiert werden.
Wie anonym.plus es löst
- Importieren Sie die familienrechtlichen Unterlagen in die lokale Anwendung.
- Das System sucht nach Namen, Geburtsdaten und Adressen von Minderjährigen.
- Identifizierte Angaben werden zur Prüfung hervorgehoben.
- Bestätigen Sie die zu pseudonymisierenden Stellen.
- Ersetzen Sie die Identifikatoren durch kodierte Platzhalter (z. B. [KIND-1]).
- Exportieren Sie die pseudonymisierten Unterlagen; Originale verbleiben lokal.
Was Sie bereitstellen
- Die Verfahrensunterlagen als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Pseudonymisieren, Anonymisieren oder Teilschwärzung.
- Optional: eine Zuordnungstabelle für gerichtlich autorisierte Rückschlüsse.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Kind | PERSON | Lena M., geb. 2016 → [KIND-1] |
| Geburtsdatum | DATE_TIME | 03.07.2016 → [DATUM] |
| Schule | LOCATION | Grundschule Nord, 40213 Düsseldorf → [SCHULE] |
| Erziehungsberechtigter | PERSON | Julia Meier → [PARTEI] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | 14 F 123/26 → [AZ] |
| Ausweis | DE_PERSONALAUSWEIS | D98765432 → [AUSWEIS] |
Erreichte Konformität
- Schützt Minderjährige gemäß GVG § 170 und DSGVO Art. 8.
- Keine Netzübertragung — vollständig lokale Verarbeitung auf dem Anwaltssystem.
- Entspricht dem FamFG-Datenschutz für familienrechtliche Verfahren.
- Arbeitsdateien mit AES-256-GCM verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Pseudonymisieren Sie nur Angaben, die in der weiterzugebenden Kopie nicht benötigt werden. Das Gericht und der Verfahrensbeistand müssen die Identität der betroffenen Kinder kennen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich den vollen Namen eines Kindes im Schriftsatz pseudonymisieren?
Ja, in der an Dritte weitergegebenen Kopie. Die beim Gericht eingereichte Version muss vollständige Angaben enthalten.
Erkennt das System Minderjährige automatisch?
Das System erkennt Geburtsdaten und markiert Personen mit niedrigem Alter zur Prüfung. Die finale Entscheidung liegt bei Ihnen.
Verlassen die Kinderdaten mein System?
Nein. Alle Schritte laufen lokal ab — keine Daten werden übertragen.