Die Tilgung der Fiskalidentifikationsnummer in Schriftsätzen schützt eine der sensibelsten Angaben im deutschen Recht. Nach DSGVO Art. 9 und BDSG-neu § 22 gelten diese Kennziffern als besonders schutzwürdig. Die ZPO enthält keine Pflicht zu ihrer Aufnahme in Schriftsätze. anonym.plus findet und tilgt die Angaben lokal, ohne Dateien zu übertragen.
Wann es greift
Ein Finanzfachmann legt in einem Zivilprozess Belege vor, die die IdNr. des Mandanten enthalten. Diese soll vor der Weitergabe an die Gegenseite aus sämtlichen Schriftstücken entfernt werden.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie die Schriftsätze und Belege in die lokale Anwendung.
- Das System sucht nach DE_TAX_ID-Mustern in sämtlichen Textstellen.
- Erkannte Kennziffern werden zur individuellen Prüfung angezeigt.
- Bestätigen Sie die zu tilgenden Stellen und schützen Sie verfahrensnotwendige Angaben.
- Tilgen Sie die Identifikationsnummern endgültig oder ersetzen Sie sie durch Platzhalter.
- Speichern Sie die bereinigten Dokumente lokal; Originale bleiben erhalten.
Was Sie bereitstellen
- Die Schriftsätze und Belege als PDF, DOCX oder TXT.
- Eine Aktion: Tilgen, Maskieren oder Pseudonymisieren.
- Optional: Hinweis auf Stellen, an denen IdNr. bewusst erhalten bleiben sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Antragsteller | PERSON | Anna Berger → [PARTEI] |
| Steuer-ID | DE_TAX_ID | 29 652 803 234 → [STID] |
| Datum | DATE_TIME | Bescheid vom 01.07.2025 → [DATUM] |
| Anschrift | LOCATION | Waldweg 4, 28195 Bremen → [ORT] |
| IBAN | DE_IBAN | DE91 2907 0024 0265 4561 00 → [IBAN] |
| Aktenzeichen | CASE_NUMBER | 5 K 1234/25 → [AZ] |
Erreichte Konformität
- Schutz fiskalischer Kennziffern gemäß DSGVO Art. 9 und BDSG-neu § 22.
- Keine Netzübertragung — lokale Verarbeitung auf dem Anwaltssystem.
- Entspricht der Verschwiegenheitspflicht nach BRAO § 43a Abs. 2.
- Verschlüsselung der Arbeitsdateien mit AES-256-GCM.
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Grenzen & Hinweise
Tilgen Sie IdNr. nur, wenn sie nicht Streitgegenstand des Verfahrens sind. In Fiskalstreitigkeiten vor dem FG kann die Angabe verfahrensnotwendig sein.
Häufig gestellte Fragen
Ist die IdNr. in Zivilschriftsätzen zwingend anzugeben?
Nein. Die ZPO verlangt sie grundsätzlich nicht. Sie kann daher in der Regel gefahrlos aus Schriftsätzen entfernt werden.
Erkennt das Tool auch Umsatz-IdNr. im EU-Format?
Ja. Das System erkennt sowohl DE_TAX_ID als auch USt-IdNr. im EU-Format.
Verlassen die Belege mein System?
Nein. Alle Dateien verbleiben lokal auf Ihrem Gerät.