Schwärzung der behördlichen E-Mail-Freigabe mit anonym.plus

Bereiten Sie die behördliche Korrespondenz für die Herausgabe auf, indem Sie personenbezogene Angaben entfernen, die nicht an den Antragsteller gehören.

Die Schwärzung behördlicher Nachrichten vor der Freigabe entfernt personenbezogene Daten Dritter, bevor Verwaltungskorrespondenz nach dem Informationsfreiheitsgesetz an einen Bürger herausgegeben wird. § 5 verpflichtet zum Schutz dieser Angaben. anonym.plus erkennt die Identifikatoren lokal auf Ihrem Gerät — Sie schwärzen, was nicht herausgegeben werden darf.

Wann es greift

Ein Bürger beantragt Einsicht in die Korrespondenz zu einem ihn betreffenden Verwaltungsvorgang. Die Schreiben enthalten andere Empfänger in Kopie und Verweise auf Dritte. Sie müssen ausschließlich das herausgeben, was ihn betrifft.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie die behördlichen Nachrichten in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Das Tool erkennt Namen von Kopie-Empfängern, interne Verweise und Drittdaten.
  3. Lokale OCR verarbeitet auch eingescannte beigefügte Dokumente.
  4. Prüfen Sie die Treffer und behalten Sie ausschließlich das, was den Antragsteller betrifft.
  5. Schwärzen oder ersetzen Sie die fremden Identifikatoren durch eine neutrale Bezeichnung.
  6. Speichern Sie die herausgebbare Fassung; die Originale verbleiben auf Ihrem Gerät.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
Beamte in KopiePERSONChristine Vogt → [BEAMTIN]
Externe EmpfängerEMAIL_ADDRESSc.vogt@behoerde.de → [ADRESSE]
DatumDATE_TIMESchreiben vom 11.02.2026 → [DATUM]
OrganisationORGANIZATIONReferat Datenschutz → [REFERAT]
Aktenzeichen LfDREFERENCE_NUMBERLfD-2026-0055 → [AZ]
TelefonPHONE_NUMBER+49 511 9876543 → [TEL]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Nachrichtenketten können vermischte Informationen in verschiedenen Schreiben enthalten. Das Tool markiert die Identifikatoren; Sie prüfen, dass die herausgegebene Korrespondenz ausschließlich das enthält, was den Antragsteller betrifft.

Häufig gestellte Fragen

Muss behördliche Korrespondenz an Bürger herausgegeben werden?

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt Zugang zu Verwaltungsunterlagen, die den Antragsteller betreffen, nach vorheriger Schwärzung der Drittdaten gemäß § 5.

Werden die Nachrichten in der Cloud verarbeitet?

Nein. anonym.plus verarbeitet sie auf Ihrem Gerät ohne Internetzugang. Kein Datum geht nach außen.

Können mehrere Schreiben gleichzeitig verarbeitet werden?

Ja. Laden Sie den Korrespondenzordner, und jedes Schreiben wird lokal analysiert.