Die Anonymisierung von Drittdaten schützt die Rechte und Freiheiten anderer Betroffener, wenn Sie auf ein Auskunftsersuchen antworten — so wie DSGVO Art. 15 Abs. 4 es verlangt. anonym.plus isoliert diese Identifikatoren lokal auf Ihrem Gerät. Sie entscheiden, was maskiert wird. Der Antragsteller behält seinen Teil; das Übrige bleibt abgedeckt.
Wann es greift
Eine E-Mail in der Akte nennt drei Personen. Nur eine ist der Antragsteller. Sie müssen den Schriftwechsel weitergeben, ohne die Identität der beiden anderen preiszugeben.
Wie anonym.plus es löst
- Laden Sie die Akte in anonym.plus auf Ihrem Gerät — einzelne Datei oder ganzer Ordner.
- Das Tool analysiert den Text, um Namen, Anschriften, Kontaktdaten und Nummern Dritter zu finden.
- Lokale OCR verarbeitet auch eingescannte Dokumente und Screenshots.
- Bestätigen Sie die Treffer und lassen Sie die Angaben des Antragstellers unverändert.
- Maskieren oder ersetzen Sie jeden betroffenen Identifikator durch eine neutrale Bezeichnung.
- Speichern Sie die bereinigte Kopie; kein Netzwerkaufruf wird ausgelöst.
Was Sie bereitstellen
- Die Akte, die Angaben des Antragstellers und Dritter vermischt.
- Eine Aktion: Maskieren für Dokumente, Ersetzen für Lesbarkeit.
- Optional: eine Rollenübersicht, um die Zuordnung nachzuverfolgen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Name | PERSON | Sabine Hoffmann → [DRITTER] |
| Datum | DATE_TIME | Besprechung vom 12.05.2026 → [DATUM] |
| Kontakt | EMAIL_ADDRESS | s.hoffmann@beispiel.de → [EMAIL] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 89 98765432 → [TEL] |
| Anschrift | LOCATION | Schillerstraße 23, 80336 München → [ANSCHRIFT] |
| Organisation | ORGANIZATION | Vertrieb Nord GmbH → [ORG] |
Erreichte Konformität
- Schützt Rechte und Freiheiten Dritter gemäß DSGVO Art. 15 Abs. 4.
- Der Antragsteller behält seine Angaben; nur Identifikatoren anderer Personen werden entfernt.
- Lokale Verarbeitung — kein Dokument gelangt an einen externen Dienst.
- Im Ruhezustand schützt AES-256-GCM die Arbeitsdateien.
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Grenzen & Hinweise
Einen Dritten vom Antragsteller zu unterscheiden hängt vom Kontext ab. Derselbe Name kann auf verschiedene Rollen verweisen. Prüfen Sie die Treffer vor dem Versand, um keine Angaben zu maskieren, die dem Antragsteller gehören.
Häufig gestellte Fragen
Warum müssen Drittdaten in einem DSAR geschwärzt werden?
DSGVO Art. 15 Abs. 4 stellt klar, dass das Auskunftsrecht die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen darf. Deren Identifikatoren werden vor der Auslieferung entfernt.
Kann man vorsichtshalber alles schwärzen?
Nein. Eine übermäßige Schwärzung würde den Antragsteller seiner eigenen Informationen berauben. Das Tool zielt auf externe Personen; Sie behalten die Kontrolle über das, was dem Antragsteller zusteht.
Erfordert die Verarbeitung eine Internetverbindung?
Nein. Alles läuft auf Ihrem Gerät offline ab. Kein Dokument geht an einen externen Dienst.