Pseudonymisierung der IFG-Akteneinsicht mit anonym.plus

Bereiten Sie den an den Antragsteller übermittelten Verwaltungsvorgang auf, indem Sie die nach § 5 Informationsfreiheitsgesetz geschützten Angaben pseudonymisieren.

Die Pseudonymisierung der Akteneinsicht schützt personenbezogene Daten Dritter, bevor Behördenunterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes oder den Landes-Transparenzgesetzen herausgegeben werden. § 5 des Gesetzes verpflichtet dazu, schutzbedürftige Angaben zu entfernen. anonym.plus erkennt diese Identifikatoren lokal auf Ihrem Gerät — Sie redigieren, was herausgegeben werden darf.

Wann es greift

Ein Bürger stellt einen Antrag auf Einsicht in einen Verwaltungsvorgang. Die Unterlagen enthalten Namen, Anschriften und Kontaktdaten Dritter, die nach § 5 vor der Herausgabe zu schützen sind.

Wie anonym.plus es löst

  1. Öffnen Sie den Verwaltungsvorgang in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Lokale OCR liest eingescannte Seiten und digital signierte Dokumente.
  3. Das Tool markiert Namen, Anschriften, Kontaktdaten und amtliche Nummern Dritter.
  4. Prüfen Sie die Treffer und behalten Sie kommunizierbare Informationen.
  5. Pseudonymisieren oder ersetzen Sie die schutzbedürftigen Angaben.
  6. Speichern Sie die herausgebbare Fassung; das Original verbleibt auf Ihrem Gerät.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
NamePERSONThomas Schneider → [DRITTER]
AnschriftLOCATIONRathausplatz 1, 70173 Stuttgart → [ANSCHRIFT]
DatumDATE_TIMESchreiben vom 03.03.2026 → [DATUM]
TelefonPHONE_NUMBER+49 711 2345678 → [TEL]
E-MailEMAIL_ADDRESSt.schneider@behoerde.de → [EMAIL]
AntragsnummerREFERENCE_NUMBERAntrag-2026-0089 → [AZ]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Die Grenze zwischen kommunizierbaren Informationen und schutzwürdigen Angaben variiert je nach Dokument. Das Tool markiert die Identifikatoren, aber die Qualifikation nach dem Gesetz obliegt Ihrer Entscheidung vor der Herausgabe.

Häufig gestellte Fragen

Welche Angaben müssen bei einer Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz geschützt werden?

§ 5 verpflichtet dazu, personenbezogene Daten Dritter zu schützen. Namen, Anschriften und Kontaktdaten der in den Unterlagen genannten Personen sind grundsätzlich vor der Herausgabe zu entfernen oder zu pseudonymisieren.

Werden die Unterlagen an einen externen Server übertragen?

Nein. anonym.plus verarbeitet alle Dateien lokal auf Ihrem Gerät. Kein Dokument verlässt Ihr System.

Können mehrere Vorgänge gleichzeitig bearbeitet werden?

Ja. Weisen Sie das Tool auf einen Ordner, und jeder Vorgang wird lokal analysiert.