Die Maskierung der öffentlichen Gerichtsakte wendet die nach ZPO § 299 und der DSGVO erforderliche Anonymisierung an, bevor Gerichtsunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. anonym.plus erkennt Namen von Parteien, IBAN-Nummern und Verfahrensnummern lokal auf Ihrem Gerät. Sie maskieren sie vor der Freigabe.
Wann es greift
Sie müssen ein Urteil im Transparenzportal veröffentlichen. Das Dokument identifiziert Parteien, Zeugen und deren Anschriften. Sie sind zur Anonymisierung vor der Veröffentlichung verpflichtet.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Gerichtsunterlage in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
- Lokale OCR liest eingescannte Fassungen und beigefügte Anlagen.
- Das Tool markiert Parteinamen, Prozessbevollmächtigte, Zeugen, IBAN und Anschriften.
- Prüfen Sie die Treffer und behalten Sie nicht-identifizierende Verfahrensangaben.
- Maskieren oder pseudonymisieren Sie jeden Identifikator.
- Speichern Sie die veröffentlichbare Fassung; das Original verbleibt auf Ihrem Gerät.
Was Sie bereitstellen
- Die Gerichtsunterlage (PDF, DOCX oder eingescannt).
- Eine Aktion: Anonymisieren für die Veröffentlichung, Pseudonymisieren für interne Nachverfolgung.
- Optional: Anonymisierungsleitlinie des Gerichts oder Anweisungen des Datenschutzbeauftragten.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Parteien | PERSON | Friedrich Lange → [PARTEI] |
| IBAN | DE_IBAN | DE89 3704 0044 0532 0130 00 → [IBAN] |
| Prozessbevollmächtigter | PERSON | RA Dr. Monika Braun → [ANWÄLTIN] |
| Anschrift | LOCATION | Goethestraße 22, 60313 Frankfurt → [ANSCHRIFT] |
| Aktenzeichen | REFERENCE_NUMBER | Az. 2 O 123/2026 → [AZ] |
| Datum | DATE_TIME | Urteil vom 10.05.2026 → [DATUM] |
Erreichte Konformität
- Wendet die Anonymisierungspflicht aus ZPO § 299 und DSGVO Erwägungsgrund 26 an.
- Ermöglicht die Veröffentlichung von Urteilen ohne Preisgabe der Parteiidentität.
- Lokale Verarbeitung — kein Gerichtsschriftstück wird an externe Dienste übertragen.
- Im Ruhezustand schützt AES-256-GCM die Arbeitsdateien.
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Grenzen & Hinweise
Der Anonymisierungsstandard kann je nach Verfahrensart variieren. Das Tool markiert die Identifikatoren; die abschließende Entscheidung über den Anonymisierungsgrad obliegt dem Verantwortlichen.
Häufig gestellte Fragen
Warum müssen Gerichtsakten vor der Veröffentlichung anonymisiert werden?
ZPO § 299 und die DSGVO verpflichten dazu, personenbezogene Daten der Parteien zu schützen, bevor Gerichtsunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Werden die Gerichtsakten direkt an ein Portal übertragen?
Nein. anonym.plus verarbeitet die Dokumente auf Ihrem Gerät. Sie verwalten die Übermittlung der bereits anonymisierten Fassung selbst.
Kann ein ganzer Urteilsbestand verarbeitet werden?
Ja. Laden Sie den Ordner, und jedes Dokument wird lokal anonymisiert.