Die Schwärzung der Polizeiakten-Freigabe entfernt personenbezogene Daten Dritter, bevor ein Bürger nach dem IFG Einsicht erhält. IFG § 5 verlangt den Schutz dieser Angaben. Die BVerwG-Rechtsprechung zum IFG konkretisiert den Umfang der Schwärzungspflicht bei Polizeiunterlagen. anonym.plus erkennt die Identifikatoren lokal auf Ihrem Gerät — Sie entscheiden, was herausgegeben wird.
Wann es greift
Ein Anzeigeerstatter beantragt Einsicht in den ihn betreffenden Vorgang. Das Dokument enthält Daten von Zeugen, Beamten und Dritten, die vor der Herausgabe zu schwärzen sind.
Wie anonym.plus es löst
- Öffnen Sie die Polizeiakte in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
- Lokale OCR liest eingescannte Seiten und digitalisierte Anlagen.
- Das Tool markiert Namen, Personalausweisnummern, Anschriften und Drittverweise.
- Prüfen Sie die Treffer und behalten Sie ausschließlich die Angaben des Antragstellers.
- Schwärzen oder ersetzen Sie die fremden Identifikatoren durch eine neutrale Bezeichnung.
- Speichern Sie die herausgebbare Fassung; das Original verbleibt auf Ihrem Gerät.
Was Sie bereitstellen
- Der Polizeivorgang (PDF, eingescannt oder Bild).
- Eine Aktion: Schwärzen, Ersetzen oder Teilmaskieren.
- Optional: Liste der Parteien, deren Angaben erhalten bleiben sollen.
Erkannte PII-Entitätstypen
| Kategorie | anonym.plus-Entitätstyp | Beispiel |
|---|---|---|
| Zeugennamen | PERSON | Ursula Klein → [ZEUGE] |
| Personalausweis | DE_PERSONALAUSWEIS | PA-Nr. T22000129 → [AUSWEIS] |
| Datum | DATE_TIME | Vorgang vom 08.04.2026 → [DATUM] |
| Anschrift | LOCATION | Bahnhofstraße 3, 20099 Hamburg → [ANSCHRIFT] |
| Telefon | PHONE_NUMBER | +49 40 11223344 → [TEL] |
| Aktenzeichen | REFERENCE_NUMBER | Vg. 2026/0089 → [AZ] |
Erreichte Konformität
- Schützt personenbezogene Daten Dritter gemäß IFG § 5 und BVerwG-Rechtsprechung.
- Ermöglicht dem Antragsteller den Zugang zu seinen Informationen ohne zusätzliche Exposition.
- Lokale Verarbeitung — kein Polizeivorgang gelangt an externe Dienste.
- Arbeitsdateien werden mit AES-256-GCM im Ruhezustand verschlüsselt.
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Grenzen & Hinweise
Bestimmte Angaben können aus Sicherheitsgründen oder wegen laufender Ermittlungen weiteren Einschränkungen unterliegen. Das Tool markiert die Identifikatoren; die abschließende Qualifikation obliegt dem verantwortlichen Sachbearbeiter.
Häufig gestellte Fragen
Können Polizeiakten an Bürger herausgegeben werden?
Das IFG gewährt Zugang zu den den Antragsteller betreffenden Informationen, nachdem Drittdaten und geschützte Angaben nach § 5 IFG geschwärzt wurden.
Wird die Polizeiakte an einen Server übertragen?
Nein. anonym.plus verarbeitet sie auf Ihrem Gerät. Kein Datum geht nach außen.
Wie werden Minderjährigen-Daten in der Akte behandelt?
Angaben zu Minderjährigen werden mit besonderer Sorgfalt behandelt. Das Tool erkennt und markiert sie zur vorrangigen Prüfung.