Anonymisierung des Dienstleister-Exports Entgelt mit anonym.plus

Tilgen Sie Personenkennungen aus Exportdateien an Vergütungsdienstleister vor jedem Versand.

Übergaben an externe Vergütungsdienstleister fallen unter DSGVO Art. 28 (Auftrags-verarbeitung) und erfordern einen Vertrag mit klar definiertem Verarbeitungszweck. anonym.plus bereinigt die Exportdatei vorab lokal auf Ihrem Gerät — Steuer-IDs, SVNRs und Bankverbindungen werden durch stabile Aliase ersetzt, sodass der Dienstleister nur die für seinen Zweck erforderlichen Felder erhält.

Wann es greift

Das Unternehmen wechselt den Vergütungsdienstleister und überlässt dem neuen Anbieter einen Testdatensatz für die Systemmigration. Direkte Identifikatoren werden vorab durch Aliase ersetzt, damit die Migration ohne reale Personendaten erprobt werden kann.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Exportdatei (CSV, XML oder XLSX) in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die Anwendung erkennt alle direkten Identifikatoren je Datensatz.
  3. Aktivieren Sie den Zuordnungsschlüssel für stabile Aliase je Person.
  4. Behalten Sie die Spaltenstruktur und Berechnungsfelder für die Migration unverändert bei.
  5. Wenden Sie die Anonymisierung an; das Ergebnis ist importfähig im Zielsystem.
  6. Sichern Sie die bereinigte Exportdatei lokal auf Ihrem Rechner.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
PersonenPERSONBeschäftigte (vielfach) → [MITARBEITER_N]
IdentifikatorenDE_TAX_ID12 345 678 901 → [STEUER_ID]
SozialversicherungDE_RENTENVERSICHERUNG65 170558 K 023 → [SVNR]
KontoverbindungDE_IBANDE89 3704 0044 0532 0130 00 → [IBAN]
VergütungswertMONEY2.844,75 € → [BETRAG]
OrganisationORGANIZATIONBetriebsstätte 4711 → [BETRIEBSSTAETTE]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Pseudonymisierung ersetzt keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Schließen Sie den Vertrag nach DSGVO Art. 28 in jedem Fall vor der Übergabe ab.

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt die Pseudonymisierung den Auftragsverarbeitungsvertrag?

Nein. DSGVO Art. 28 verlangt einen Vertrag mit dem Dienstleister, unabhängig vom Grad der Bereinigung. Die Pseudonymisierung senkt jedoch das Risiko und beschränkt den Datenumfang auf das Erforderliche.

Bleibt der Re-Import beim Dienstleister möglich?

Ja. Spaltenstruktur und Aliase bleiben stabil; der Dienstleister kann den Testdatensatz wie Echtdaten verarbeiten. Der Schlüssel zur Reidentifikation verbleibt jedoch ausschließlich im Haus.

Wird die Datei während der Bereinigung übertragen?

Nein. Die Anwendung arbeitet offline; die Datei verbleibt auf Ihrem Gerät.