Schwärzung von Auftragnehmer-Zahlungsbelegen mit anonym.plus

Tilgen Sie Auftragnehmerdaten aus Zahlungsbelegen vor jeder externen Übergabe.

Zahlungsbelege an Auftragnehmer im Baubereich verweisen auf die Freistellungs-bescheinigung nach EStG §48b sowie auf Steuernummer, Bankverbindung und Anschrift des Empfängers. anonym.plus tilgt diese Felder lokal auf Ihrem Gerät und ersetzt sie durch stabile Marker, sodass die Belege für interne Schulungen und Stichproben verwendbar bleiben, ohne dass Empfängerdaten offengelegt werden.

Wann es greift

Die interne Revision prüft eine Stichprobe von Zahlungen an Subunternehmer auf korrekten Steuerabzug. Vor der Übergabe an einen externen Auditor müssen Empfängerdaten, Steuernummern und IBAN entfernt werden.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Belege (PDF oder XLSX) in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die Anwendung erkennt Empfängername, Anschrift, Steuernummer und IBAN je Beleg.
  3. Behalten Sie die Belegreferenzen und Abzugsbeträge unverändert für die Prüfung bei.
  4. Bestätigen Sie die Markierungen und wählen Sie die Operation je Spalte.
  5. Wenden Sie die Schwärzung an — Marker ersetzen die nominativen Felder.
  6. Sichern Sie die bereinigte Stichprobe lokal auf Ihrem Rechner.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
AuftragnehmerORGANIZATIONBau & Service Müller GmbH → [AUFTRAGNEHMER]
SteuernummerDE_TAX_IDSt-Nr. 123/4567/8901 → [STEUERNUMMER]
KontoverbindungDE_IBANDE91 2100 0418 4502 0005 13 → [IBAN]
AnschriftLOCATIONIndustriestraße 18, 40219 Düsseldorf → [ANSCHRIFT]
ZahlungswertMONEY23.180,00 € → [BETRAG]
BelegdatumDATE_TIME15.02.2026 → [DATUM]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Auch nach Tilgung der direkten Identifikatoren kann eine ungewöhnliche Belegnummer oder ein seltener Auftragsumfang einen konkreten Auftragnehmer kennzeichnen. Prüfen Sie Freitextfelder vor der externen Übergabe.

Häufig gestellte Fragen

Warum gilt EStG §48b für diese Belege?

EStG §48b regelt den Steuerabzug bei Bauleistungen. Belege verweisen auf die Freistellungsbescheinigung des Auftragnehmers; die zugehörigen Daten unterliegen dem Schutz der DSGVO und sind vor externer Übergabe zu bereinigen.

Bleibt die Prüfbarkeit des Steuerabzugs nach der Schwärzung erhalten?

Ja. Abzugsbeträge und Belegreferenzen bleiben sichtbar; nur die Empfängerdaten werden ersetzt. Die Logik des Steuerabzugs bleibt nachvollziehbar.

Verlässt der Beleg das Gerät während der Verarbeitung?

Nein. Die Anwendung arbeitet offline; die Datei bleibt auf Ihrem Rechner.