Tilgung der Entgeltprüfungsakte mit anonym.plus

Beseitigen Sie Personenkennungen aus der Prüfungsakte vor jeder externen Sichtung.

Die Prüfungsakte fasst Belege, Zeitnachweise und Auszahlungslisten für eine Außenprüfung zusammen. Sie enthält flächendeckend Steuer-IDs, SVNRs, Bankverbindungen und individuelle Auszahlungswerte. anonym.plus tilgt diese Felder lokal auf Ihrem Gerät, sodass die Akte als anonymisierter Probelauf an externe Berater übergeben werden kann, bevor das Original an den Prüfdienst geht.

Wann es greift

Vor der Außenprüfung möchte das Unternehmen die Akte mit einem externen Berater auf Plausibilität durchgehen. Alle direkten Identifikatoren werden in einem Probelauf entfernt; das Original bleibt unverändert im Archiv.

Wie anonym.plus es löst

  1. Bündeln Sie die Akte in einem Ordner und öffnen Sie diesen in anonym.plus auf Ihrem Gerät.
  2. Die Stapelverarbeitung scannt jeden Beleg auf Steuer-IDs, SVNRs und Bankdaten.
  3. Behalten Sie die Aktenstruktur und Belegreferenzen für die Begehung unverändert bei.
  4. Bestätigen Sie die Markierungen über alle Dateien hinweg auf einmal.
  5. Wenden Sie die Tilgung an — Marker ersetzen die nominativen Felder in jedem Beleg.
  6. Speichern Sie die bereinigte Aktenkopie lokal auf Ihrem Rechner.

Was Sie bereitstellen

Erkannte personenbezogene Datentypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
IdentifikatorenDE_TAX_ID12 345 678 901 → [STEUER_ID]
SozialversicherungDE_RENTENVERSICHERUNG47 081276 G 014 → [SVNR]
PersonenPERSONBeschäftigte (vielfach) → [MITARBEITER_N]
KontoverbindungDE_IBANDE12 5001 0517 0648 4898 90 → [IBAN]
BelegreferenzDATE_TIMEBeleg 03/2026-0418 → [BELEG]
VergütungswertMONEY3.420,00 € → [BETRAG]

Erreichte Konformität

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Grenzen & Hinweise

Die Tilgung im Probelauf ersetzt keine Pflicht zur Vorlage des Originals. Halten Sie das Original vollständig vor; die bereinigte Kopie dient ausschließlich der internen Vorbereitung.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Außenprüfung nur die bereinigte Akte sehen?

Nein. Die Außenprüfung erfordert das Originalmaterial. Die bereinigte Kopie dient ausschließlich der internen Vorbereitung oder einer externen Beratung im Vorfeld.

Wie lange müssen die Originalbelege aufbewahrt werden?

AO §147 schreibt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für steuerrelevante Unterlagen vor. Die bereinigte Probelauf-Kopie unterliegt dieser Frist nicht.

Verlässt die Akte das Gerät während der Stapelverarbeitung?

Nein. Die Anwendung arbeitet offline; jede Datei verbleibt auf Ihrem Rechner.