Anonymisierung der Hinweisgebermeldung mit anonym.plus

Schützen Sie die Identität des Hinweisgebers ohne jede Netzwerkverbindung.

Die Anonymisierung der Hinweisgebermeldung schützt die Identität des Hinweisgebers und der genannten Personen. Das Hinweisgeberschutzgesetz 2023 (HinSchG) — das die EU-Richtlinie 2019/1937 umsetzt — verpflichtet die interne Meldestelle nach §§ 10–14 HinSchG zur Vertraulichkeit. anonym.plus maskiert diese Angaben auf Ihrem Gerät, ohne Übertragung.

Wann es greift

Der Beauftragte der internen Meldestelle muss den Inhalt einer Meldung an ein Untersuchungsgremium weiterleiten. Die Identität des Hinweisgebers und der Zeugen muss in diesem Stadium strikt gewahrt bleiben.

Wie anonym.plus es löst

  1. Importieren Sie die Meldung in anonym.plus, lokal auf Ihrem Gerät.
  2. Das Tool analysiert den Text auf Namen, Funktionen, Datumsangaben und Kontaktdaten.
  3. Der geschilderte Sachverhalt und die Beweismittel bleiben lesbar; nur Identifikatoren werden markiert.
  4. Bestätigen Sie jeden Treffer, der dem Hinweisgeber oder Zeugen zuzuordnen ist.
  5. Maskieren Sie die Identität oder ersetzen Sie sie durch ein stabiles Pseudonym.
  6. Speichern Sie die geschützte Version — ohne jede Netzwerkausgabe.

Was Sie bereitstellen

Erkannte PII-Entitätstypen

Kategorieanonym.plus-EntitätstypBeispiel
PersonenPERSONKathrin Voss → [HINWEISGEBER]
DatumsangabenDATE_TIMEMeldung vom 03.03.2026 → [DATUM]
OrganisationORGANIZATIONEinkaufsabteilung → [ABTEILUNG]
E-MailEMAIL_ADDRESSk.voss@beispiel.de → [EMAIL]
TelefonPHONE_NUMBER+49 30 000 000 00 → [TEL]
RentenversicherungDE_RENTENVERSICHERUNG12 345678 A 123 → [RVNR]

Erreichte Konformität

Anonymisieren Sie Hinweisgebermeldungen der internen Meldestelle lokal — Tarife ansehen & kostenlos starten →

Grenzen & Hinweise

Ein detaillierter Sachverhalt kann den Hinweisgeber durch Rückschlüsse offenbaren, auch ohne Namensnennung. Prüfen Sie Passagen, in denen eine ungewöhnliche Funktion oder ein einzigartiges Ereignis zur mittelbaren Identifizierung führen könnte.

Häufig gestellte Fragen

Wie sichert man die Vertraulichkeit des Hinweisgebers nach HinSchG?

Das HinSchG verpflichtet die Meldestelle, die Identität zu schützen. Maskieren Sie Namen, Kontaktdaten und alle Details, die zur Identifizierung führen; prüfen Sie anschließend mögliche Querverweise im Text vor jeder Weitergabe.

Reicht eine Pseudonymisierung im Sinne der DSGVO aus?

Pseudonymisierung ist weiterhin eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Für eine breitere Weitergabe wählen Sie eine wirksame Anonymisierung nach Erwägungsgrund 26 — ohne zugängliche Zuordnungstabelle.

Bleibt der Inhalt nach der Maskierung verwertbar?

Ja. Sachverhalte, relative Datumsangaben und Beweismittel bleiben lesbar. Nur Identifikationsmerkmale werden entfernt, sodass die interne Untersuchung fortgeführt werden kann.